Pachtvertragsrecht
Beratung zu Fragen rund um bestehende und neu abzuschließende Pachtverträge.
Anfertigung von Pachtverträgen.
Beratung zu Fragen rund um bestehende und neu abzuschließende Pachtverträge.
Anfertigung von Pachtverträgen.
Beratung zu Fragen rund um
u.a.
Anfertigung von Verträgen.
Aktuell zwei Übertragungs-Stromleitungen im Verbandsgebiet
Unser Verbandsgebiet ist regelmäßig von Leitungsbauvorhaben (Gas und Strom) betroffen. Zurzeit befinden sich die Übertraguns-Stromleitungen Rhein-Main-Link (Amprion) und OstWestLink (Tennet) in der Planung.
In allen Verfahren können zu gegebener Zeit Einwendungen erhoben werden.
Unabhängig davon, ob Einwendungen geltend gemacht wurden oder nicht, hat der Netzbetreiber Grundstückseigentümer und Grundstücksbewirtschafter bei der Inanspruchnahme von Grundstücken für die Leitungen zu entschädigen. Hierzu verhandeln das Landvolk (Landesverband und Kreisverbände mit den Netzbetreibern über Entschädigungsvereinbarungen.
Ansprechpartner beim Landvolk-Kreisverband ist Claus Reinert, Telefon: 04271/945-116.
Erbrechtliche Beratung
Im Rahmen der Hofübergabe werden mit Hofübergeber und Hofübernehmer drei Kernpunkte beraten:
Was gehört zum Übergabegegenstand (und was nicht)?
Weichende Erben (= im Regelfall Geschwister des Hofübernehmers): Verzichten sie im Übergabevertrag auf Abfindungs- und Pflichtteilsrechte? Stehen ihnen bei der Hofübergabe noch Abfindungszahlungen zu?
Altenteil: Wie werden der Hofübergeber und sein Ehegatte nach der Hofübergabe abgesichert? Zum Beispiel Wohnrecht, Unterhaltsrecht, evtl. Barunterhalt.
Zu den Beratungsterminen möglichst den aktuellen Einheitswertbescheid und, soweit vorhanden, einen Grundbuchauszug mitbringen.
Beratung und Beantragung von BAföG für Schüler und Studenten. Unverbindliche Berechnung des Anspruchs.
Im Regelfall ist das Schüler bzw. Studenten-Bafög abhängig vom Elterneinkommen. Das anrechnungsfreie Vermögen des BAföG-Beziehers darf 15.000 € nicht überschreiten.
Landw. Fachschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung können anstelle des Schüler-BAfög das Aufstiegs-Bafög erhalten.
Die Vorteile liegen in der elternunabhängigen Berechnung der Förderung und einem wesentlich höheren Vermögensfreibetrag von 45.000,00 € für den Antragsteller. Das Meister-BaföG ist für Fachschüler, die wegen eines zu hohen Elterneinkommens oder Vermögens kein Schüler-BaföG erhalten, eine gute Alternative. Die Landvolk-Geschäftsstelle steht Ihnen für eine Beratung, unverbindliche Berechnung und Antragstellung zur Verfügung.