Steuerberatung / Buchstelle / Lohnbuchhaltung
Die Buchstelle des Landvolk Diepholz betreut jährlich rund 700 buchführende Betriebe. Als landwirtschaftliche Buchstelle wird die Steuerberatung gem. § 4 Nr. 8 StBerG durch angestellte Steuerberater durchgeführt.
Die Steuersachbearbeiter sind ausgebildete Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte. Als Kreisverband investieren wir viel in die Fortbildung und Qualifizierung unseres Personals. Spezialwissen im landwirtschaftlichen Steuerrecht erwerben unsere Steuersachbearbeiter bespielsweise im Rahmen von einer Zusatzqualifizierung bei der „ASOB GmbH“. Zudem besuchen sie vierteljährlich angebotene laufende Fortbildungen.
Folgende Leistungen werden angeboten:
- Erstellung der Buchführung und der Jahresabschlüsse nach dem „Land-Data System“
Hier erfolgt die Betreuung und Bearbeitung der Buchführung durch regelmäßige vor-Ort-Betreuung beim Mandanten. - Erstellung von steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Jahresabschlüssen
- Erklärung von Unternehmensanalysen und Betriebsvergleichen
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen
- Erstellung von Umsatzsteuererklärungen
- Erstellung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen
- Lohnsteueranmeldungen und Meldungen an die Sozialversicherungsträger
- Erstellung von Einnahmen- Ausgaben-Überschussrechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 13 a EStG
- Steuergestaltungen zur Steuerersparnis
- Beratung zur Existenzgründung
- Beratung zur Wahl der Rechtsform von Unternehmen
- Beratung zur Kooperation von landw. Betrieben
- Beratung zur Betriebsaufgabe und Übertragung von Betrieben
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzgericht
- Steuerliche Beratung bei Betriebsprüfungen