Erbrechtliche Beratung
- Testamentsgestaltung
- Beratung bei Hofübergabe
Im Rahmen der Hofübergabe werden mit Hofübergeber und Hofübernehmer drei Kernpunkte beraten:
Was gehört zum Übergabegegenstand (und was nicht)?
Weichende Erben (= im Regelfall Geschwister des Hofübernehmers): Verzichten sie im Übergabevertrag auf Abfindungs- und Pflichtteilsrechte? Stehen ihnen bei der Hofübergabe noch Abfindungszahlungen zu?
Altenteil: Wie werden der Hofübergeber und sein Ehegatte nach der Hofübergabe abgesichert? Zum Beispiel Wohnrecht, Unterhaltsrecht, evtl. Barunterhalt.
Zu den Beratungsterminen möglichst den aktuellen Einheitswertbescheid und, soweit vorhanden, einen Grundbuchauszug mitbringen.