Dieselrückvergütung

Agrardieselantrag

Seit dem 01.01.2024 ist die Antragsstellung für die Dieselrückvergütung nur noch Online über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) (Link: Zoll-Portal | Anmeldung und Registrierung) des Zolls möglich.

Für die Dienstleistung „Agrardieselrückvergütung“ müssen Sie sich als landwirtschaftliches Unternehmen zunächst mit einem „Geschäftskundenkonto“ im BuG registrieren. Für die Registrierung ist zudem eine Identifizierung mittels eines Elster-Zertifikats oder Ihrem Online-Ausweis oder der BundID notwendig. Details zu den Identifizierungsmöglichkeiten für das Geschäftskundenkonto finden Sie auf der Seite des BuG.

Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Es ist auch eine Anmeldung im BuG mittels einer E-Mail-Adresse und einem Passwort möglich. Aber über diesen Zugangsweg ist keine !!!  Antragsstellung für die Dieselrückvergütung möglich.

Eine Anleitung für die Online-Beantragung eines Elster-Zertifikats über Elster-Online und die anschließende Registrierung als „Geschäftskunde“ im BuG finden Sie im Bereich „Downloads“ ganz unten auf dieser Seite.

Die Antragsstellung muss spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres (Entlastungszeitraum ist immer das Kalenderjahr (KJ)) erfolgen.

Der Entlastungssatz für das abgelaufene KJ 2025 liegt bei 6,44 Cent pro Liter. Somit muss der Verbrauch oberhalb von 582 Liter liegen, um den Gesamtentlastungsbetrag von mindestens 50 € zu erreichen. Für den im aktuellen KJ 2026 verbrauchten Diesel liegt der Entlastungssatz dann wieder bei 21,48 Cent pro Liter.

Neben der eigentlichen Antragsstellung für die Dieselrückvergütung ist zusätzlich darauf zu achten, ob man für die im vorangegangenen KJ erhaltene Agrardieselrückvergütung zur „Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV“ bis spätestens zum 30.06. eines Jahres verpflichtet ist. Ab dem Meldejahr 2025 liegt die Grenze bei 10.000€/KJ (entspricht einem begünstigten Verbrauch von knapp 77.592 Liter Diesel)

Wer sich nicht mit der Anlage eines Geschäftskundenkontos im BuG aufhalten möchte, kann diese Dienstleistung auch gern über uns erledigen lassen. Die Kosten für die Antragsstellung über das Landvolk belaufen sich auf mind. 50€ + MwSt.

Hilfestellung zum Agrardieselantrag und allen damit verbundenen Schritten oder die komplette Antragsstellung bieten Ihnen unsere Berater Claus Reinert (04271 / 945 116) und Holger Cordes (04271/ 945 178) in Sulingen an.

Flächenprämien

Flächenprämien 

Stellung von Flächenanträgen
Kontrolle von Bescheiden (Auszahlungsbescheide; Rückforderungsbescheide)

Ansprechpartner bei uns im Hause sind Herr Holger Cordes, Tel. 04271/ 945- 178 und Herr Claus Reinert, Tel. 04271/ 945- 116.

Aushilfen / Saisonarbeitskräfte

Aushilfen:

  • Geringfügig entlohnte Aushilfen,
    Abschluss von Arbeitsverträgen, Meldung bei der Bundesknappschaft
  • Kurzfristige Aushilfen,
    Abschluss von Arbeitsverträgen, Meldung bei der Bundesknappschaft
  • Osteuropäische Saisonarbeitskräfte,
    EZ/AV-Anträge und Anträge auf Arbeitsgenehmigung für osteuropäische Saisonarbeitskräfte, Beurteilung der Sozialversicherungspflicht, Meldung bei der Knappschaft, Abführen der Lohnsteuer

Saisonarbeitskräfte:

hier: Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, die zum 01. Mai 2004 der Europäischen Union (EU), werden zum 01. Mai 2011 aufgehoben. Ab diesem Datum können Bürger aus diesen Staaten in Deutschland uneingeschränkt einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nachgehen.

Bezüglich der Beschäftigung von osteuropäischen Saisonarbeitskräften ergeben sich in verschiedenen Rechtsgebieten Änderungen, die bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften zu beachten sind. Aus diesem Grund haben der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände ein Informationsblatt mit Stand 11.05.2010 erarbeitet. Das Informationsblatt soll in der täglichen Beratung der Mitgliedsbetriebe eine Hilfestellung sein und steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.

Familienfremde Mitarbeiter

  • Arbeitsvertrag / Mustervorlage,
  • Sozialversicherung: Anmeldung bei der Krankenkasse, Brutto – Nettoberechnung des Lohnes, Berechnung der Beiträge und Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen,
  • Lohnsteuer: Berechnung der Lohnsteuer und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt
  • Führen der Lohnkonten

Mitarbeitende Familienangehörige

Meldung der Pflichtmitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse und Abrechnung des Lohnes sowie Berechnung und Meldung der Beiträge und der Lohnsteuer

Pachtvertragsrecht

Beratung zu Fragen rund um bestehende und neu abzuschließende Pachtverträge.

Anfertigung von Pachtverträgen.