Stromsteuerentlastung 

Auf Antrag wird die Stromsteuer in Höhe von 5,13 Euro je Megawattstunde (MWh) für nachweislich zum Regelsteuersatz versteuerten Strom nach Maßgabe des § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) entlastet. Für vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 entnommenen Strom beträgt der Entlastungssatz 20 Euro für eine Megawattstunde. Die Strommengen, die für die Elektromobilität verwendet werden, sind von der Entlastung ausgeschlossen. Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. 

Voraussetzung ist die Entnahme des Stroms zu betrieblichen Zwecken durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.  

Die Gewährung der Entlastung erfolgt erst für Beträge oberhalb von 250€ d.h. die ersten 250€ Entlastung werden als Selbstbehalt abgezogen. Somit ist eine Antragsstellung bis zum 31.12.2024 für den verbrauchten Strom im Kalenderjahr 2023 erst aber einem betrieblichen Verbrauch von rund 75.000 kWh pro Kalenderjahr eigenständig sinnvoll. Nach Abzug eines privat verbrauchten Anteils von rund 5.000 kWh kommt man auf eine Steuerrückerstattung von rund 100€. 

Da der Entlastungssatz sich für die in den Kalenderjahren 2024 und 2025 betrieblich verbrauchten Strommengen knapp vervierfacht, lohnt sich die Antragsstellung schon bei einem Viertel der oben genannten Verbrauchsmenge. Somit kann bei einem betrieblichen Verbrauch von rund 20.000 kWh eine eigenständiger Antrag schon zu einem ausgezahlten Entlastungsbetrag von rund 150€ führen. 

Hilfestellung  Stromsteuerentlastungsantrag beim zuständigen HZA und allen damit verbundenen Schritten oder die komplette Antragsstellung bieten Ihnen unsere Berater Claus Reinert (04271 / 945 116) und Holger Cordes (04271/ 945 178) in Sulingen.  

Dünge- und Pflanzenschutzmitteldokumentation

Wir geben Hilfestellung bei der schlaggenauen Aufzeichnung von pflanzenbaulichen Arbeiten auf Acker und Grünland. 

Seit dem Düngejahr 2022 sind alle nds. Betriebe, die eine Düngebedarfsermittlung erstellen müssen, auch dazu verpflichtet ihre komplette Düngedokumentation (DBE, Dokumentation der tatsächlichen Düngung, Berechnung der 170 kg Norg/ha) bis zum 31.03. des auf das abgelaufen Düngejahr folgenden Frühjahrs zu melden. 

Formulare können unter der Rubrik Service >> Downloads: Agrarberatung auf unserer Homepage abgerufen werden. 

Wer es komfortabler möchte kann sich die lästige Erstellung der Düngedokumentation im Rahmen der „ENNI-Meldeverpflichtung“ abnehmen lassen. Sie senden uns per Fax oder E-Mail Ihre Unterlagen und wir fertigen daraus Ihre schlaggenauen Aufzeichnungen. Sie erhalten nach  Übermittlung der Daten in ENNI die schlaggenauen Ausdrucke in elektronischer Form oder per Post zugesant. 

Wer die laufende Dünge- und Pflanzenschutzdokumentation in einer elektronischen Ackerschlagkartei z.B. über sein SmartPhone oder Tablett erledigen möchte, dem können wir einen Zugang zur AKS „Näon“ von der Landberatung einrichten.   

Über Abwicklung und Konditionen informiert Sie Herr Holger Cordes Telefon 04271/ 945- 178.