Ab dem 1. Januar 2025 wird es einen neuen Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse geben. Dies hat die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 13.11.2024 beschlossen. Der neue Maßstab ersetzt den korrigierten Flächenwert, der nach der Grundsteuerreform nicht mehr zur Verfügung steht.
Maßgeblich ist zukünftig für versicherte Unternehmer das sogenannte Standardeinkommen. Künftig wird nicht nur die Fläche, sondern auch die Tierhaltung des flächenbewirtschaften landwirtschaftlichen Unternehmens berücksichtigt. Die Daten werden für jeden Landkreis separat ermittelt.
Das Standardeinkommen basiert auf Daten des KTBL und des Thünen-Instituts. Die Organisationen haben für die Produktionsverfahren betriebswirtschaftliche Werte für jeden deutschen Landkreis ermittelt.
Der Beitrag zur LKK wird aus den bei der SVLFG (landw. Berufsgenossenschaft) vorhandenen Flächen- und Tierzahlen ermittelt. Bitte kontrollieren Sie, ob diese noch aktuell sind. Änderungen sollten Sie der SVLFG (landw. Berufsgenossenschaft) umgehend mitteilten.
Die neuen Beitragsbescheide werden ab Mitte Januar 2025 versendet.