Marktstammdatenregister 

Marktstammdatenregister 

Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahme Datum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. 

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Angelegenheiten rund um das Marktstammdatenregister wie der Registrierung Ihrer Stromerzeugungsanlagen wie z.B. PV- oder Windkraftanlagen oder bei der Meldung eines Betreiberwechsels oder auch der Meldung der Stilllegung bzw. technischen Änderung an Ihrer Anlage. 

Ansprechpartner bei uns im Hause ist Herr Holger Cordes, Tel. 04271/ 945- 178.