Wir geben Hilfestellung bei der schlaggenauen Aufzeichnung von pflanzenbaulichen Arbeiten auf Acker und Grünland.
Seit dem Düngejahr 2022 sind alle nds. Betriebe, die eine Düngebedarfsermittlung erstellen müssen, auch dazu verpflichtet ihre komplette Düngedokumentation (DBE, Dokumentation der tatsächlichen Düngung, Berechnung der 170 kg Norg/ha) bis zum 31.03. des auf das abgelaufen Düngejahr folgenden Frühjahrs zu melden.
Formulare können unter der Rubrik Service >> Downloads: Agrarberatung auf unserer Homepage abgerufen werden.
Wer es komfortabler möchte kann sich die lästige Erstellung der Düngedokumentation im Rahmen der „ENNI-Meldeverpflichtung“ abnehmen lassen. Sie senden uns per Fax oder E-Mail Ihre Unterlagen und wir fertigen daraus Ihre schlaggenauen Aufzeichnungen. Sie erhalten nach Übermittlung der Daten in ENNI die schlaggenauen Ausdrucke in elektronischer Form oder per Post zugesant.
Wer die laufende Dünge- und Pflanzenschutzdokumentation in einer elektronischen Ackerschlagkartei z.B. über sein SmartPhone oder Tablett erledigen möchte, dem können wir einen Zugang zur AKS „Näon“ von der Landberatung einrichten.
Über Abwicklung und Konditionen informiert Sie Herr Holger Cordes Telefon 04271/ 945- 178.