03.12.2024
Die winterliche Jahreszeit hat begonnen und damit auch die Vorfreude auf die Lichterfahrten vom Landvolk Diepholz! Wir laden alle Familien, Freunde und Lichterliebhaber ein, sich am 13.12.2024 von der festlichen Atmosphäre verzaubern zu lassen. Plakate, Verkleidungen, geschmückte Trettrecker, alles ist gerne gesehen. Unsere Landwirte freuen sich über die große positive Resonanz. Damit ihr auch wisst, wo ihr euch am besten zum Schauen positionieren könnt, öffnet sich über folgenden Link die Route der Trecker. Start der Lichterfahrt ist circa 16:30 Uhr.
Route Lichterfahrt Diepholz:
https://maps.app.goo.gl/E8mzyJFgQUtuRMCL8?g_st=a
Die Trecker starten in Rehden und fahren dann durch Wetschen nach Diepholz. Ziel ist der Weihnachtsmarkt in Aschen.
Damit es für alle eine sichere und schöne Lichterfahrt wird, passt bitte auf euch und eure Kinder auf und verteilt euch entlang der Strecken an sicheren Stellen. Wir behalten uns vor die Strecke noch kurzfristig anzupassen.
Alles Aktuelle wird während der Lichterfahrt über unsere Social Media Kanäle bekannt gegeben.
03.12.2024
Die winterliche Jahreszeit hat begonnen und damit auch die Vorfreude auf die Lichterfahrten vom Landvolk Diepholz! Wir laden alle Familien, Freunde und Lichterliebhaber ein, sich am 07.12.2024 von der festlichen Atmosphäre verzaubern zu lassen. Plakate, Verkleidungen, geschmückte Trettrecker, alles ist gerne gesehen. Unsere Landwirte freuen sich über die große positive Resonanz. Damit ihr auch wisst, wo ihr euch am besten zum Schauen positionieren könnt, lässt sich über folgenden Link die Route der Trecker öffnen. Start der Lichterfahrt: circa 17:00 Uhr.
07.12.2024 Route Lichterfahrt Sulingen:
https://www.google.com/maps/d/edit?mid=19oSBoUHqerqDtvol5kAE1unnYHaZu08&usp=sharing
Die Trecker starten in Groß Lessen und fahren dann nach Sulingen. Von da aus fahren wir am Krankenhaus vorbei quer durch die Stadt. Anschließend geht es über Barenburg zum Weihnachtsmarkt nach Kirchdorf. Wir behalten uns vor die Strecke noch bis zum 06.12.24 anzupassen.
Damit es für alle eine sichere und schöne Lichterfahrt wird, passt bitte auf euch und eure Kinder auf und verteilt euch entlang der Strecken an sicheren Stellen.
Alles Aktuelle wird während der Lichterfahrt über unsere Social Media Kanäle bekannt gegeben.
06.11.2024
Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahme Datum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen Angelegenheiten rund um das Marktstammdatenregister wie der Registrierung Ihrer Stromerzeugungsanlagen wie z.B. PV- oder Windkraftanlagen oder bei der Meldung eines Betreiberwechsels oder auch der Meldung der Stilllegung bzw. technischen Änderung an Ihrer Anlage.
Ansprechpartner bei uns im Hause ist Herr Holger Cordes, Tel. 04271/ 945- 178.
06.11.2024
Wir erstellen Stoffstrombilanzen mit dem autorisierten Programm „Näon“ der Landberatung und berechnen die langfristige gesamtbetriebliche Verwertbarkeit von Nährstoffen (ehemals QFN) aus organischen Düngern bzw. Reststoffen.
Außerdem leisten wir Hilfestellung, wenn die Stoffstrombilanz manuell errechnet werden soll.
Formulare können unter der Rubrik Service >> Downloads: Agrarberatung auf unserer Homepage abgerufen werden.
06.11.2024
Auf Antrag wird die Stromsteuer in Höhe von 5,13 Euro je Megawattstunde (MWh) für nachweislich zum Regelsteuersatz versteuerten Strom nach Maßgabe des § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) entlastet. Für vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 entnommenen Strom beträgt der Entlastungssatz 20 Euro für eine Megawattstunde. Die Strommengen, die für die Elektromobilität verwendet werden, sind von der Entlastung ausgeschlossen. Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen.
Voraussetzung ist die Entnahme des Stroms zu betrieblichen Zwecken durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.
Die Gewährung der Entlastung erfolgt erst für Beträge oberhalb von 250€ d.h. die ersten 250€ Entlastung werden als Selbstbehalt abgezogen. Somit ist eine Antragsstellung bis zum 31.12.2024 für den verbrauchten Strom im Kalenderjahr 2023 erst aber einem betrieblichen Verbrauch von rund 75.000 kWh pro Kalenderjahr eigenständig sinnvoll. Nach Abzug eines privat verbrauchten Anteils von rund 5.000 kWh kommt man auf eine Steuerrückerstattung von rund 100€.
Da der Entlastungssatz sich für die in den Kalenderjahren 2024 und 2025 betrieblich verbrauchten Strommengen knapp vervierfacht, lohnt sich die Antragsstellung schon bei einem Viertel der oben genannten Verbrauchsmenge. Somit kann bei einem betrieblichen Verbrauch von rund 20.000 kWh eine eigenständiger Antrag schon zu einem ausgezahlten Entlastungsbetrag von rund 150€ führen.
Hilfestellung Stromsteuerentlastungsantrag beim zuständigen HZA und allen damit verbundenen Schritten oder die komplette Antragsstellung bieten Ihnen unsere Berater Claus Reinert (04271 / 945 116) und Holger Cordes (04271/ 945 178) in Sulingen.