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Die "LAND-DATA" Data Center zieht am 29.03.2024 nach Bremen um. Daraus ergeben sich Einschränkungen in der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit sämtlicher Services und Dienste der LAND-DATA.

Bereits ab 20 Uhr am Vorabend (28.03.2024) werden keine Datenübertragungen- und –abrufe vom und zum Rechenzentrum der LAND-DATA mehr möglich sein. Auch eine Übertragung im Rahmen des DiFin bzw. der Offenlegung kann nicht stattfinden. ELSTER-Übermittlungen sind hingegen durchführbar.

Bei einem Übertragungsversuch erhalten Sie in dieser Zeit die Meldung, dass keine Verbindung zum ADNOVA Service Center möglich ist. Ihre Versuche werden gespeichert und die Übertragung findet statt, sobald ADNOVA Connect wieder eine Verbindung aufbauen kann. Am 29.03.2024 ab 4:00 Uhr sind zudem ADNOVA+, das Just Farming Portal und der Premiumkundenbereich nicht erreichbar. Wir planen, die Erreichbarkeit bis 16:00 Uhr wiederherzustellen.

Die EU-Kommission hat ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Verwaltungsaufwand von Landwirtinnen und Landwirten gestartet. Bis zum 08.APRIL 2024 können alle Landwirtinnen und Landwirte an der Befragung 

„Vereinfachung - Standpunkt der Landwirtinnen und Landwirte“ unter dem Link

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Public_Consultation_EU_Simplification_2024rs_point_of_view_2024.

teilnehmen.

Die Teilnahme ist in deutscher Sprache möglich. Oben rechts in der blauen Leiste kann die Sprache der Befragung umgestellt werden. Das Ausfüllen dieser Umfrage sollte höchstens 20 Minuten in Anspruch nehmen.

Ziel dieser Umfrage ist es zu verstehen, inwieweit die Verfahren und Vorschriften im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und anderen EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft in der EU eine Belastung für die Landwirtinnen und Landwirte darstellen.

Die Ergebnisse der Umfrage werden im Herbst 2024 als Teil einer detaillierten Analyse veröffentlicht. Aus dieser sollen Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung der GAP gezogen werden.

Am 22. März finden im Bundesrat Abstimmungen statt wobei es auch um den Agrardiesel geht. Die Ampelregierung beharrt bislang darauf, die Steuer für den Diesel pro Liter um 21,48 Cent zu erhöhen.

Deshalb demonstrieren wir am 21. März mit einer Sternfahrt von je 21 km Länge gegen die Erhöhung um 21 Cent.

Start ist um 11 Uhr in Rehden (RWG), Bassum-Osterbinde (Fläche nördlich des Sportplatzes) und in Uchte (Startpunkt Hoysinghauser Str.). Ziel ist das Gewerbegebiet Vorwerker Heide in Sulingen. Die Demo ist als Schleichfahrt angemeldet. Beim Zielpunkt erhalten die Teilnehmer einen Mittagsimbiss.

Auch in diesem Jahr zeichnet unsere Initiative "Echt grün - Eure Landwirte" wieder Betriebe mit insektenfreundlichen Maßnahmen im Rahmen der Aktion "Bienenfreundlicher Landwirt" aus.

Neben einem Gewinnspiel erhält jeder Teilnahme nach Wunsch ein kostenloses Feldrandschild und kann so der Öffentlichkeit zeigen, dass die moderne Landwirtschaft nachhaltigen Lebensraum für Insekten schafft.

Zur Teilnahme müssen mehrere Maßnahmen auf dem Hof oder dem Feld durchgeführt werden. 

Mehr Infos gibt es hier: Bienenfreundlicher Landwirt | Jetzt teilnehmen und gewinnen! (eure-landwirte.de)

Die Anmeldung geht ganz einfach über dieses online-Formular: Teilnahmeformular Bienenfreundlicher Landwirt 2024 | Eure Landwirte (eure-landwirte.de)

Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen laden wir herzlich ein zum Info-Vortrag über die GAP 2024 und den Antrag zur EU-Agrarförderung über ANDI.

Im diesem Jahr wird die Veranstaltung nur noch digital stattfinden und zwar am Dienstag, den 12. März um 19 Uhr

Sebastian Bönsch von der Landwirtschaftskammer in Sulingen sowie Agrarberater Holger Cordes vom Landvolk Diepholz erläutern in der Onlineveranstaltung auf welche Veränderungen im ANDI-Programm geachtet werden muss und was für Regelungen und Änderungen sich in 2024 ergeben.

Des Weiteren wird auf die Chancen und Risiken bei den verschiedenen GLÖZ-Anforderungen, Konditionalität, Gekoppelte Tierprämien, Öko-Regelungen und AUKM-Maßnahmen eingegangen.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Klicken Sie einfach zu Beginn der Veranstaltung auf diesen Link:

Hier klicken, um an der Informationsveranstaltung teilzunehmen

Die Veranstaltung wird mit der Anwendung Microsoft Teams (MS Teams) durchgeführt. 

Am Montag, den 26.02., laden die Junglandwirte Niedersachsen zum Junglandwirtetag in die DEULA Nienburg.

Beginn ist um 9:30, die Veranstaltung endet um 12:45 mit einem Mittagsimbiss.

Erwartet wird die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Ihr Vortrag steht unter dem Titel „Zukunftsherausforderungen der niedersächsischen Landwirtschaft“.

Ein weiterer Referent ist Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung, Technische Universität München mit seinem Vortrag: „Darum brauchen wir die Nutztiere“.

Mehr Infos unter www.junglandwirte-niedersachsen.de 

Aktuell befinden sich bundesweit Stromleitungstrassen in Planung, die auch unser Verbandsgebiet betreffen werden. 

Die Bundesnetzagentur hat vor Kurzem die dafür angedachten sog. Präferenzräume veröffentlich. Nach derzeitigem Planungsstand ist für unser Verbandsgebiet von zwei Stromleitungstrassen auszugehen, dem Rhein-Main-Link (DC 34) und dem OstWestLink (DC 40). Konkret gehen die Trassen von Goldenstedt bzw. Twistringen kommend über Sulingen und Kirchdorf Richtung Rehburg-Loccum.

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Kammer weist über den folgenden Webcode: 01042712 darauf hin, dass Schäden durch Hochwasser auf den Flächen mittels der FANi-App dokumentiert werden sollen. Die Bilder können über die „Vorab-Dokumentation“ zunächst auf dem SmartPhone gespeichert werden. Wenn die Planungen zum "Hochwasserhilfsprogramms 2023/2024" seitens der Kammer konkreter werden, kann man über den Link auf der Kammerseite oder über folgende E-Mail-Adresse: hw24@lwk-niedersachsen.de unter Angabe der Betriebsnummer, des Namens und der betroffenen Schlagnummern den Hilfsbedarf anmelden. Einsendeschluss für die E-Mail bei der Kammer ist der 26.02.2024 und die Bilder müssen spätestens zum 29.02.2024 bei FANi hochgeladen sein.

Die Meldung sollten Betriebe in Erwägung ziehen, denen durch das Hochwasser ein größerer betriebswirtschaftlicher Schaden entstanden ist, für den sie Hilfe benötigen. Beispiele wären z.B. eine Lücke in der betrieblichen Futtergrundlage durch den Wegfall von Wintergetreide.

Die Meldung der Nicht-Einhaltung von GLÖZ-Bedingungen können wir nicht empfehlen, da zur Zeit betrieblich theoretisch noch Ausweichmöglichkeiten bei der Fruchtfolge bestehen und ein Nicht-Einhaltung der Mindestbodenbedeckung reichlich spät wäre, da man Ende 2023 wahrscheinlich schon wusste, dass das Getreide nicht mehr in den Boden kommt.

Mit der Dokumentation der Bilder über die FANi-App bleibt dann erstmal die Möglichkeit offen eine Entschädigung zu beantragen.

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