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Unsere Rechtsanwälte informieren und beraten Sie zu folgenden Themen:

Erbrechtliche Beratung

  • Testamentsgestaltung
  • Beratung bei Hofübergabe

Im Rahmen der Hofübergabe werden mit Hofübergeber und Hofübernehmer drei Kernpunkte beraten:

Was gehört zum Übergabegegenstand (und was nicht)?

Weichende Erben (= im Regelfall Geschwister des Hofübernehmers): Verzichten sie im Übergabevertrag auf Abfindungs- und Pflichtteilsrechte? Stehen ihnen bei der Hofübergabe noch Abfindungszahlungen zu?

Altenteil: Wie werden der Hofübergeber und sein Ehegatte nach der Hofübergabe abgesichert? Zum Beispiel Wohnrecht, Unterhaltsrecht, evtl. Barunterhalt.

Zu den Beratungsterminen möglichst den aktuellen Einheitswertbescheid und, soweit vorhanden, einen Grundbuchauszug mitbringen.

  • Beratung von Jagdgenossenschaften
  • Gestaltung von Jagdpachtverträgen

Mitwirkung und Beratung bei der Erlangung von Baugenehmigungen und Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere bei

  • Stallneubauten
  • Nutzungsänderungen von Stall- und Wirtschaftsgebäuden
  • Nachgenehmigungen
  • Altenteilerwohnhäusern

durch

  • Verhandlungen mit den zuständigen Behörden
  • Beratung bei der Standortwahl
  • Anfertigung landwirtschaftlicher Betriebsbeschreibungen
  • Anfertigung qualifizierter Flächennachweise

Abwehr von unberechtigten Einwendungen Dritter gegen erteilte Genehmigungen.

Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen.

Beratung zu Fragen rund um

  • Mietverträge
  • Kaufverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Lieferverträge

u.a.

Anfertigung von Verträgen.

Beratung zu Fragen rund um bestehende und neu abzuschließende Pachtverträge.

Anfertigung von Pachtverträgen.

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