Windenergie-Seite Zentrale: 04271-945100
WP-Seite Zentrale: 04271-945100
Unsere Rechtsanwälte informieren und beraten Sie zu folgenden Themen:
Erbrechtliche Beratung
Im Rahmen der Hofübergabe werden mit Hofübergeber und Hofübernehmer drei Kernpunkte beraten:
Was gehört zum Übergabegegenstand (und was nicht)?
Weichende Erben (= im Regelfall Geschwister des Hofübernehmers): Verzichten sie im Übergabevertrag auf Abfindungs- und Pflichtteilsrechte? Stehen ihnen bei der Hofübergabe noch Abfindungszahlungen zu?
Altenteil: Wie werden der Hofübergeber und sein Ehegatte nach der Hofübergabe abgesichert? Zum Beispiel Wohnrecht, Unterhaltsrecht, evtl. Barunterhalt.
Zu den Beratungsterminen möglichst den aktuellen Einheitswertbescheid und, soweit vorhanden, einen Grundbuchauszug mitbringen.
Beratung zu Fragen rund um
u.a.
Anfertigung von Verträgen.
Aktuell zwei Übertragungs-Stromleitungen im Verbandsgebiet
Unser Verbandsgebiet ist regelmäßig von Leitungsbauvorhaben (Gas und Strom) betroffen. Zurzeit befinden sich die Übertraguns-Stromleitungen Rhein-Main-Link (Amprion) und OstWestLink (Tennet) in der Planung.
In allen Verfahren können zu gegebener Zeit Einwendungen erhoben werden.
Unabhängig davon, ob Einwendungen geltend gemacht wurden oder nicht, hat der Netzbetreiber Grundstückseigentümer und Grundstücksbewirtschafter bei der Inanspruchnahme von Grundstücken für die Leitungen zu entschädigen. Hierzu verhandeln das Landvolk (Landesverband und Kreisverbände mit den Netzbetreibern über Entschädigungsvereinbarungen.
Ansprechpartner beim Landvolk-Kreisverband ist Claus Reinert, Telefon: 04271/945-116.
Beratung zu Fragen rund um bestehende und neu abzuschließende Pachtverträge.
Anfertigung von Pachtverträgen.