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Wir erstellen Nährstoffbilanzen mit autorisierten Programmen der Landdata Eurosoft und berechnen die langfristige gesamtbetriebliche Verwertbarkeit von Nährstoffen (ehemals QFN) aus organischen Düngern bzw. Reststoffen und im Einzelfall Hoftorbilanzen für Wasserschutzgebiete.

Außerdem leisten wir Hilfestellung, wenn die Nährstoffbilanz manuell errechnet werden soll.

Formulare können unter der Rubrik Service >> Downloads: Agrarberatung auf unserer Homepage abgerufen werden.

Wir geben Hilfestellung bei der schlaggenauen Aufzeichnung von pflanzenbaulichen Arbeiten auf Acker und Grünland.

Ab Frühjahr 2008 sind schlaggenaue Aufzeichnungen im Pflanzenschutz CC- relevant. Es müssen mindestens der Einsatzzweck, der Zeitpunkt, das Mittel und die Menge erfasst werden.

Formulare können unter der Rubrik Service >> Downloads: Agrarberatung auf unserer Homepage abgerufen werden.

Wer es komfortabler möchte kann sich die lästige Aufzeichnungspflicht im Rahmen der "Grünen Buchführung" abnehmen lassen. Sie senden uns per Fax Ihre Unterlagen und wir fertigen daraus Ihre schlaggenauen Aufzeichnungen. Sie erhalten einmal im Jahr schlaggenaue Ausdrucke in einem Ordner geliefert.

Über Abwicklung und Konditionen informiert Sie Herr Holger Cordes Telefon 04271/ 945- 178.

Stellung von Flächenanträgen
Kontrolle von Bescheiden (Auszahlungsbescheide; Rückforderungsbescheide)
Übertragungen von Zahlungsansprüchen

Handel mit Zahlungsansprüchen

Die einzelnen Kreisverbände des Landvolk Niedersachsen sind über eine interne Datenbank miteinander verbunden, so dass landesweit Zahlungsansprüche zum Verkauf angeboten oder gesucht werden können.

Ansprechpartner bei uns im Hause sind Herr Holger Cordes, Tel. 04271/ 945- 178 und Herr Claus Reinert, Tel. 04271/ 945- 116.

Agrardieselantrag

Die Formulare 1140 bzw. 1142 zur Beantragung der Agrardieselsteuererstattung haben wir in unserer Rubrik "Service" unter Download: Agrarberatung für Sie bereitgestellt. Von dort aus können Sie sie bequem herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und abschicken.

Überdies muss bei der Auszahlung von Steuerentlastungen wie der Agrardieselsteuererstattung neben dem eigentlichen Antrag (1140 bzw. 1142) und der neuen Erklärung (1139) künftig auch eine Anzeige zu bereits erhaltenen Zahlungen erfolgen. Hierfür ist das Formular 1462 zu verwenden. Auch diese Formulare sind im Service-Bereich unter Download: Agrarberatung zum Herunterladen zu finden.


Eine Befreiung von der Anzeigepflicht für drei Jahre können Sie online beantragen, unter folgendem Link: https://enstransv.zoll.de/enstransv/form/display.do?%24context=5E45545F01D7B80801D5

Alternativ zum Download auf unserer Homepage stellt auch das Hauptzollamt die Formulare auf seiner Internetseite www.zoll.de (Suche ist über die jeweilige Formularnummer möglich) bereit.

Hilfestellung zum Agrardieselantrag und allen damit verbundenen Schritten bieten Ihnen unsere Berater Claus Reinert (04271 / 945 116) und Holger Cordes (04271/ 945 178) in Sulingen.

Aktuell drei Übertragungs-Stromleitungen im Verbandsgebiet

380 kV St. Hülfe-Wehrendorf (Amprion) / 380 kV St. Hülfe-Ganderkesee (Amprion) / 110 kV Ohlensehlen-Blockwinkel (EON Netz)

Im Gebiet unseres Landvolk-Keisverbandes laufen zurzeit drei Planfeststellungsverfahren für den Neubau oder die Erneuerung von Stromleitungen:

  • 380-kv-Freileitung St. Hülfe - Wehrendorf
  • 380-kV-Freileitung/Erdkabel Ganderkesee - St. Hülfe
  • 110-kV-Freileitung Ohlensehlen - Blockwinkel

In allen drei Verfahren prüft die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die geltend gemachten Einwendungen und entscheidet über die Planfeststellungsanträge der Netzbetreiber.

Unabhängig davon, ob Einwendungen geltend wurden oder nicht, hat der Netzbetreiber Grundstückseigentümer und Grundstücksbewirtschafter bei der Inanspruchnahme von Grundstücken für die Leitungen zu entschädigen. Zwischen den Netzbetreibern und dem Niedsächsischen Landvolk und dem Deutschen Bauernverband besteht keine Einigkeit, wie Grunddienstbarkeiten und Maststandorte zu entschädigen sind. Die Netzbetreiber sind nicht bereit, auf unsere Forderung nach jährlich wiederkehrenden Entschädigungen einzugehen.

Sofern Mitglieder als Grundstückseigentümer von den Netzbetreibern direkt angesprochen werden, empfehlen wir daher, keine Unterschrift abzugeben.

Ansprechpartner beim Landvolk-Kreisverband ist Claus Reinert, Telefon: 04271/945-116.

Downloads: Agrarberatung

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