06.11.2024
Wir geben Hilfestellung bei der schlaggenauen Aufzeichnung von pflanzenbaulichen Arbeiten auf Acker und Grünland.
Seit dem Düngejahr 2022 sind alle nds. Betriebe, die eine Düngebedarfsermittlung erstellen müssen, auch dazu verpflichtet ihre komplette Düngedokumentation (DBE, Dokumentation der tatsächlichen Düngung, Berechnung der 170 kg Norg/ha) bis zum 31.03. des auf das abgelaufen Düngejahr folgenden Frühjahrs zu melden.
Formulare können unter der Rubrik Service >> Downloads: Agrarberatung auf unserer Homepage abgerufen werden.
Wer es komfortabler möchte kann sich die lästige Erstellung der Düngedokumentation im Rahmen der „ENNI-Meldeverpflichtung“ abnehmen lassen. Sie senden uns per Fax oder E-Mail Ihre Unterlagen und wir fertigen daraus Ihre schlaggenauen Aufzeichnungen. Sie erhalten nach Übermittlung der Daten in ENNI die schlaggenauen Ausdrucke in elektronischer Form oder per Post zugesant.
Wer die laufende Dünge- und Pflanzenschutzdokumentation in einer elektronischen Ackerschlagkartei z.B. über sein SmartPhone oder Tablett erledigen möchte, dem können wir einen Zugang zur AKS „Näon“ von der Landberatung einrichten.
Über Abwicklung und Konditionen informiert Sie Herr Holger Cordes Telefon 04271/ 945- 178.
19.10.2017
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Dienstleistung
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Kosten netto |
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Untersuchung von Biogasanlagen auf Methanschlupf (Gaskameraeinsatz inkl. Dokumentation)
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650,00 € |
Thermographische Untersuchung der PV-Anlage (bis 30 kWp Leistung) inkl. Kurzbericht
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279,00 € |
Überprüfung PV Anlage auf Einhaltung der erforderlichen VDE-Richtlinien inkl. Dokumentation durch Elektro-Fachkraft
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200,00 € |
Diese Dienstleistungen bieten die Möglichkeit, die Energieeffizienz der Anlagen zu steigern.
Entsprechende Auftragsformulare stehen dieser Seite (s. u.) oder auf der Homepage der LVB (www.lvb-clp.de) zum Herunterladen bereit. Anlagenbetreiber können sie direkt ausdrucken und per Fax an die Fa. SYSWE senden. Dieses Angebot ergänzt die Leistungen vom DBV, fällt aber nicht darunter. Die Betriebsmittel GmbH ist nur in Niedersachsen aktiv.
Bei Fragen hilft die Landvolk Betriebsmittel GmbH gerne weiter:
Landvolk Betriebsmittel GmbH,
Löninger Straße 66
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471/965-250
Fax: 04471/965-281
15.09.2012
Das deutsche Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Das ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erledigen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat andauert. Dasselbe gilt, wenn wesentliche Vertragsbedingungen später geändert werden. Das Gesetz konkretisiert damit Verpflichtungen im Rahmen des Individualarbeitsrechts.
- 2NachwG nennt die, in der Niederschrift mindestens zu dokumentierenden Inhalte. Hierzu gehören
- Namen und Anschrift der Vertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung
- bei einem befristeten Vertrag die geplante Dauer der Beschäftigung
- den Arbeitsort, bei wechselnden Orten einen Hinweis dazu
- eine Tätigkeitsbeschreibung
- die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich von Zuschlägen sowie Datum und Form der Auszahlung
- vereinbarte Arbeitszeit
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Kündigungsfristenund -verfahren
- bei vorhersehbaren Arbeitszeiten, die übliche Arbeitszeiten; bei unvorhersehbaren Arbeitszeiten u. a. die Mindestankündigungsfrist hierfür
- Hinweis auf für dieses Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtung nicht, ist der Arbeitsvertrag gleichwohl gültig zustande gekommen (deklaratorische Wirkung). Durch den Verstoß gegen die Nachweispflichten gerät der Arbeitgeber aber in Verzug und haftet dem Arbeitnehmer auf Ersatz des Verzugsschadens (vgl. § 280 BGB), z. B. dafür, dass der Arbeitnehmer aufgrund des fehlenden Hinweises auf einen geltenden Tarifvertrag eine Ausschlussfrist aus diesem Tarifvertrag versäumt hat und sein Anspruch dadurch verfallen ist.[1] Ein nicht erbrachter Nachweis kann sich außerdem in einem Streitfall vor Gericht in der Weise zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken, dass diesem Beweiserleichterungen eingeräumt werden.
Durch das Nachweisgesetz wurde die europäische Richtlinie 91/533/EWG[2] in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie wurde zum 1. August 2022 durch die Richtlinie (EU) 2019/1152 ersetzt.[3] Deren Umsetzung in deutsches Recht, ebenfalls zum 1. August 2022 erfolgt, ergab die Ergänzung des Nachweisgesetzes um mehrere wesentliche Punkte. Außerdem wurde eine Bußgeldvorschrift eingefügt (§ 4).