Dieselrückvergütung

Dieselrückvergütung

Agrardieselantrag

Seit dem 01.01.2024 ist die Antragsstellung für die Dieselrückvergütung nur noch Online über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) (Link: Zoll-Portal | Anmeldung und Registrierung) des Zolls möglich. Die vorherigen Papierformulare 1140 bzw. 1142 können für das Kalenderjahr 2023  nicht mehr auf dem Postweg an das Hauptzollamt übermittelt werden.

Für die Dienstleistung „Agrardieselrückvergütung“ müssen Sie sich als landwirtschaftliches Unternehmen zunächst mit einem „Geschäftskundenkonto“ im BuG registrieren. Für die Registrierung ist zudem eine Identifizierung mittels eines Elster-Zertifikats oder Ihrem Online-Ausweis oder der BundID notwendig. Details zu den Identifizierungsmöglichkeiten für das Geschäftskundenkonto finden Sie auf der Seite des BuG. 

Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Es ist auch eine Anmeldung im BuG mittels einer E-Mail-Adresse und einem Passwort möglich. Aber über diesen Zugangsweg ist keine !!!  Antragsstellung für die Dieselrückvergütung möglich.

Eine Anleitung für die Online-Beantragung eines Elster-Zertifikats über Elster-Online und die anschließende Registrierung als „Geschäftskunde“ im BuG finden Sie im Bereich „Downloads“ ganz unten auf dieser Seite.

Im Jahr 2024 ist die Antragsstellung laut Seite des Zolls bis zum 31.12.2024 für die Kalenderjahr 2023 verbrauchten Dieselmengen möglich und die Frist endet nicht, wie bisher üblich zum 30.09..

Die Entlastungssätze für die Agrardieselrückvergütung werden nach jetzigem Stand für die im Kalenderjahr 2024 verbrauchten Dieselmengen auf rund 0,13 €/Liter und für die im Kalenderjahr 2025 verbrauchten Dieselmengen auf rund 0,086 €/Liter gesenkt. Damit steigen die Mindestverbrauchsmengen für das Kalenderjahr 2024 auf rund 388 Liter und für das Kalenderjahr 2025 auf rund 582 Liter um den Gesamtentlastungsbetrag von mindestens 50 € zu erreichen. 

Neben der eigentlichen Antragsstellung für die Dieselrückvergütung ist zusätzlich darauf zu achten, ob man für die im vorangegangene Kalenderjahr erhaltene Agrardieselrückvergütung zur „Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV“ bis spätestens zum 30.06. eines Jahres verpflichtet ist. Für das Meldejahr 2024 lag die Grenze bei 60.000€/Kj (entspricht einem begünstigten Verbrauch von knapp 280.000 Liter Diesel). Für das Meldejahr 2025 liegt die Grenze bei 10.000€/Kj (entspricht einem begünstigten Verbrauch von knapp 46.555 Liter Diesel)

Wer sich für die Stand jetzt verbleibenden drei Jahre (einschließlich 2024), in denen die Agrardieselrückvergütung noch gewährt wird, nicht mehr mit der Anlage eines Geschäftskundenkontos im BuG aufhalten möchte, kann diese Dienstleistung auch gern über uns erledigen lassen. Die Kosten für die Antragsstellung über das Landvolk belaufen sich auf mind. 45€ + MwSt.

Hilfestellung  zum Agrardieselantrag und allen damit verbundenen Schritten oder die komplette Antragsstellung bieten Ihnen unsere Berater Claus Reinert (04271 / 945 116) und Holger Cordes (04271/ 945 178) in Sulingen.