Aushilfen:
- Geringfügig entlohnte Aushilfen,
Abschluss von Arbeitsverträgen, Meldung bei der Bundesknappschaft - Kurzfristige Aushilfen,
Abschluss von Arbeitsverträgen, Meldung bei der Bundesknappschaft - Osteuropäische Saisonarbeitskräfte,
EZ/AV-Anträge und Anträge auf Arbeitsgenehmigung für osteuropäische Saisonarbeitskräfte, Beurteilung der Sozialversicherungspflicht, Meldung bei der Knappschaft, Abführen der Lohnsteuer
Saisonarbeitskräfte:
hier: Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, die zum 01. Mai 2004 der Europäischen Union (EU), werden zum 01. Mai 2011 aufgehoben. Ab diesem Datum können Bürger aus diesen Staaten in Deutschland uneingeschränkt einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nachgehen.
Bezüglich der Beschäftigung von osteuropäischen Saisonarbeitskräften ergeben sich in verschiedenen Rechtsgebieten Änderungen, die bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften zu beachten sind. Aus diesem Grund haben der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände ein Informationsblatt mit Stand 11.05.2010 erarbeitet. Das Informationsblatt soll in der täglichen Beratung der Mitgliedsbetriebe eine Hilfestellung sein und steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.