23.09.2021
Im Rahmen des Insektenschutzprogrammes gilt seit dem 08.09.2021 die neue Pflanzenschutzanwendungsverordnung auf Bundesebene. Wesentliche Änderungen für die praktische Landwirtschaft sind folgende:
- Auf Flächen in Naturschutz-, FFH-Gebieten gesetzlich geschützten Biotopen usw. gilt auf Ackerflächen ein Verbot von Herbiziden, Insektiziden mit Einstufung der Bienengefährdung B1-B3 und der Kennzeichnungsauflage NN 410 à von diesen Verboten kann eine Ausnahme durch die Landwirtschaftskammer erteilt werden.
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20.09.2021
Die Vereinbarung des Niedersächsischen Weges sieht eine Ausnahme für den Gewässerrandstreifen von drei Meter Breite vor, wenn es sich um sog. trockenfallende Gewässer handelt. Um als trockenfallend eingestuft zu werden, darf das Gewässer mindestens sechs Monate im Jahr kein Wasser führen. Das Gewässer muss zudem in eine Aufstellung des NLWKN in Niedersachsen aufgenommen werden. Landwirte sind aufgerufen, entsprechende Gräben und Gewässer zu melden. Die geschieht durch ein Online-Formular. Dass Gewässer ohne eine Meldung als trockenfallend eingestuft werden, ist nicht zu erwarten.
Wenn die trockenfallenden Gewässer gemeldet und vom NLWKN bestätigt und in das offizielle Verzeichnis aufgenommen wurden, gilt lediglich ein Gewässerrandstreifen für Düngung und Pflanzenschutzmittel von einem Meter (vorbehaltlich weiterer rechtlicher Änderungen wie der GAP).
Die notwendigen Formulare und Ausfüllhilfen gibt es hier:
Verzeichnis trockenfallender Gewässer | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de)
Die Dokumente finden Sie auch in unserem Downloadbereich:
Downloads – Landvolk Diepholz (landvolk-diepholz.de)
Unsere Agrarberater geben Ihnen gerne, wenn gewünscht, Hilfestellung. Wenden Sie sich dazu bitte an Herrn Stefan Lieberodt unter 04271 945 117 oder slieberodt@landvolk-diepholz.de oder an Herrn Holger Cordes unter 04271 945 178, hcordes@landvolk-diepholz.de.
07.09.2021
Die Volksbanken führen wieder eine Umfrage zur Stimmung in der Landwirtschaft in unserer Region durch: Das AgrarBarometer.
Wir laden herzlich dazu ein, an der Umfrage teilzunehmen:
VolksbankAgrarBarometer (volksbanksulingen.de)
24.08.2021
Der Bundesverband praktizierender Tierärzte wendet sich gegen die Pläne des EU-Parlaments, wichtige Antibiotika-Mittel für den Einsatz bei Tieren zu verbieten.
Betroffen wären sowohl Nutztiere wie auch Haustiere.
Untersuchungen zeigen, dass die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung nicht ursächlich sind für Resistenzen in der Humanmedizin. Auf der anderen Seite werden die Mittel benötigt, um kranke Tiere zu behandeln und im Sinne des Tierschutzes Leiden zu mindern oder zu beheben.
Die Online-Petition kann hier mitgezeichnet werden:
Petition · EU will weitreichendes Antibiotikaverbot für Tiere – Gefahr für unsere Tiere · Change.org
22.07.2021
Fünf Kandidaten und 140 interessierte Landwirtinnen und Landwirte – Auf der Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl 2021 wurden viele spannende Themen mit den Bundestagskandidaten erörtert.
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