Die Vereinbarung des Niedersächsischen Weges sieht eine Ausnahme für den Gewässerrandstreifen von drei Meter Breite vor, wenn es sich um sog. trockenfallende Gewässer handelt. Um als trockenfallend eingestuft zu werden, darf das Gewässer mindestens sechs Monate im Jahr kein Wasser führen. Das Gewässer muss zudem in eine Aufstellung des NLWKN in Niedersachsen aufgenommen werden. Landwirte sind aufgerufen, entsprechende Gräben und Gewässer zu melden. Die geschieht durch ein Online-Formular. Dass Gewässer ohne eine Meldung als trockenfallend eingestuft werden, ist nicht zu erwarten.
Wenn die trockenfallenden Gewässer gemeldet und vom NLWKN bestätigt und in das offizielle Verzeichnis aufgenommen wurden, gilt lediglich ein Gewässerrandstreifen für Düngung und Pflanzenschutzmittel von einem Meter (vorbehaltlich weiterer rechtlicher Änderungen wie der GAP).
Die notwendigen Formulare und Ausfüllhilfen gibt es hier:
Die Dokumente finden Sie auch in unserem Downloadbereich:
Downloads – Landvolk Diepholz (landvolk-diepholz.de)
Unsere Agrarberater geben Ihnen gerne, wenn gewünscht, Hilfestellung. Wenden Sie sich dazu bitte an Herrn Stefan Lieberodt unter 04271 945 117 oder slieberodt@landvolk-diepholz.de oder an Herrn Holger Cordes unter 04271 945 178, hcordes@landvolk-diepholz.de.