16.02.2024
Das Genehmigungsverfahren für diese Trassen hat mit der ersten Stufe, dem Präferenzraumverfahren, begonnen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen ca. fünf bis zehn Kilometer breiten Präferenzraum entwickelt. In diesem wird dann durch die Übertragungsnetzbetreiber im sich anschließenden Planfeststellungsverfahren der grundstücksgenaue Verlauf der Leitungstrassen geplant.
Die BNetzA hat Mitte November 2023 im Rahmen des Umweltberichts zum NEP 2037 – etwas versteckt – bereits Präferenzräume für neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungen (HGÜ) festgelegt. Sie können diese Informationen zum Umweltbericht auf der Seite der BNetzA einsehen:
Netzausbau – Umweltbericht
Die von der BNetzA entwickelten Präferenzräume sind für die Übertragungsnetzbetreiber der verbindliche Rahmen, um darin die konkreten (derzeit noch) als Erdkabel geplanten Trassenverläufe zu entwickeln. Die Präferenzräume der neuen HGÜ (gelb) sind neben vielen weiteren im NEP 2037 betrachteten Vorhaben (wie z.B. Netzverstärkungen bestehender Freileitungen) im öffentlichen GIS der BNetzA einsehbar:
Konsultationskarte Umweltbericht 2023 (arcgis.com).
Vorhabenträger für die uns, im südlichen Landkreis Diepholz, betreffenden Präferenzräume werden Tennet (OstWestLink) und Amprion (Rhein-Main-Link) sein.
Die geplanten Stromleitungstrassen werden derzeit noch als Erdkabel geplant. Ob der Bau dieser Stromleitungstrassen im Ergebnis tatsächlich als Erdkabel durchgeführt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, da der Bau sowie die Inbetriebnahme der Stromleitungstrassen noch weit in der Zukunft liegen. Derzeit müssen wir uns darauf aber einstellen.
Gemeinsam u.a. mit den benachbarten ebenfalls betroffenen Landvolkverbänden werden wir uns dafür einsetzen den Erdkabelvorrang dieser Vorhaben aufzugeben.
Das Verfahren wegen der genannten Leitungstrassen steht erst am Anfang und es wird im weiteren Verlauf Möglichkeiten der Beteiligung geben. Wir werden darüber informieren.
09.02.2024
Kammer weist über den folgenden Webcode: 01042712 darauf hin, dass Schäden durch Hochwasser auf den Flächen mittels der FANi-App dokumentiert werden sollen. Die Bilder können über die „Vorab-Dokumentation“ zunächst auf dem SmartPhone gespeichert werden. Wenn die Planungen zum „Hochwasserhilfsprogramms 2023/2024“ seitens der Kammer konkreter werden, kann man über den Link auf der Kammerseite oder über folgende E-Mail-Adresse: hw24@lwk-niedersachsen.de unter Angabe der Betriebsnummer, des Namens und der betroffenen Schlagnummern den Hilfsbedarf anmelden. Einsendeschluss für die E-Mail bei der Kammer ist der 26.02.2024 und die Bilder müssen spätestens zum 29.02.2024 bei FANi hochgeladen sein.
Die Meldung sollten Betriebe in Erwägung ziehen, denen durch das Hochwasser ein größerer betriebswirtschaftlicher Schaden entstanden ist, für den sie Hilfe benötigen. Beispiele wären z.B. eine Lücke in der betrieblichen Futtergrundlage durch den Wegfall von Wintergetreide.
Die Meldung der Nicht-Einhaltung von GLÖZ-Bedingungen können wir nicht empfehlen, da zur Zeit betrieblich theoretisch noch Ausweichmöglichkeiten bei der Fruchtfolge bestehen und ein Nicht-Einhaltung der Mindestbodenbedeckung reichlich spät wäre, da man Ende 2023 wahrscheinlich schon wusste, dass das Getreide nicht mehr in den Boden kommt.
Mit der Dokumentation der Bilder über die FANi-App bleibt dann erstmal die Möglichkeit offen eine Entschädigung zu beantragen.
02.02.2024
Für bestimmte Flächen in Niedersachsen kann der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EA Pflanzenschutz) beantragt werden.
Ausgeglichen werden Einkommensverluste, die aufgrund des in § 4 Abs. 1 PflSchAnwV festgelegten Verbots der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel auf Acker- und Dauerkulturflächen, welche in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und zugleich in Natura 2000-Gebieten liegen, eintreten.
Hier finden Sie die Schutzgebiete mit den Feldblöcken: NIBIS Kartenserver : powered by cardo.Map (lbeg.de) Folgendes muss angeklickt sein: Landwirtschaft – Feldblöcke und Umweltschutzkarten externer Anbieter – Nds Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz – Naturschutz – Natura 2000.
Hinweise:
- keine Beantragung einer Ausnahme vom PSM-Verbot für die Fläche nach § 4 Absatz 1 Pflanzenschutzanwendungsverordnung
- Fläche muss mindestens 1000qm groß sein
- der Erschwernisausgleich muss mindestens 150€ betragen (pro ha Ackerfläche gibt es 382€)
- Antrag muss bis spätestens zum 15.02. bei der zuständigen BwSt. eingegangen sein.
- Lage der Fläche in Naturschutzgebiet UND Natura 2000 (FFH und oder VSG)
Weitere Hinweise auf Erschwernisausgleich Pflanzenschutz : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (agrarfoerderung-niedersachsen.de)
Für den Verpflichtungszeitraum 2023 können Anträge abweichend bis zum 15.02.2024 ohne prozentuale Kürzung gestellt werden. Der Erschwernisausgleich wird nur auf schriftlichen Antrag gemäß amtlichem Vordruck durch die Bewilligungsbehörde für ein Kalenderjahr gewährt. Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover. Das Antragsformular steht zum Download auf der Webseite der Landwirtschaftskammer bereit (Webcode: 01041692)
Für das Antragsjahr 2024 können Anträge auf diesen Erschwernisausgleich ab dem 14.03.2024 bis 15.05.2024 gestellt werden. Die Antragsvordrucke für das Antragsjahr 2024 werden voraussichtlich ab 11.03.2024 zum Download bereitgestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Agrarberatung.
29.01.2024
Am Mittwoch, den 31. Januar, lädt das Landvolk zu einer Kundgebung in Sulingen ein.
Dadurch wollen wir unserer Forderung zur Erhalt des Agrardiesels Ausdruck verleihen.
Beginn ist um 17 Uhr auf dem Informa-Gelände in Sulingen.
Die Anreise mit Treckern ist ausdrücklich gewünscht und als Teil der angemeldeten Versammlung möglich.
Als Redner werden unser Vorsitzender Theo Runge einen Beitrag leisten sowie Vertreterinnen der Junglandwirte und der Landfrauen.
26.01.2024
Auch in diesem Jahr bieten wir online-Veranstaltungen zu Fachthemen und „Winterveranstaltungen Klassik“ mit dem Bericht aus dem Kreisverband in Präsenz.
Anmelden können Sie sich für die Termine unter 04271 945 100 und info@landvolk-diepholz.de.
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Datum
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Uhrzeit
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Thema/Referent – online
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01.02.2024
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19.00 Uhr
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Sachstand Niedersächsischer Weg
Hartmut Schleps (Landvolk Landesverband)
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08.02.2024
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19.00 Uhr
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Die Zukunft der GAP
Christian Gaebel (Deutscher Bauernverband)
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13.02.2024
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19.00 Uhr
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Winterversammlung „Klassik“ – Übertragung der Präsenzveranstaltung
Theo Runge, Dr. Jochen Thiering (Landvolk Diepholz)
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14.02.2024
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19.00 Uhr
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Chancen und Risiken neuer Pflanzenzüchtungsmethoden
Prof. Dr. Holger Puchta (Joseph Gottlieb Kölreuter Institut für Pflanzenwissenschaften)
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Präsenzveranstaltung, Beginn jeweil 19:00 Uhr
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06.02.2024
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Gasthaus Hartje, Hohe Str. 7, 27259 Varrel
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13.02.2024
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Restaurant Dahlskamp, Verdener Str. 18, 27232 Sulingen
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29.02.2024
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Restaurant Castendiek, Bremer Str. 20, 49356 Diepholz
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