Hochwasserschäden dokumentieren

09.02.2024 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Kammer weist über den folgenden Webcode: 01042712 darauf hin, dass Schäden durch Hochwasser auf den Flächen mittels der FANi-App dokumentiert werden sollen. Die Bilder können über die „Vorab-Dokumentation“ zunächst auf dem SmartPhone gespeichert werden. Wenn die Planungen zum „Hochwasserhilfsprogramms 2023/2024“ seitens der Kammer konkreter werden, kann man über den Link auf der Kammerseite oder über folgende E-Mail-Adresse: hw24@lwk-niedersachsen.de unter Angabe der Betriebsnummer, des Namens und der betroffenen Schlagnummern den Hilfsbedarf anmelden. Einsendeschluss für die E-Mail bei der Kammer ist der 26.02.2024 und die Bilder müssen spätestens zum 29.02.2024 bei FANi hochgeladen sein.

Die Meldung sollten Betriebe in Erwägung ziehen, denen durch das Hochwasser ein größerer betriebswirtschaftlicher Schaden entstanden ist, für den sie Hilfe benötigen. Beispiele wären z.B. eine Lücke in der betrieblichen Futtergrundlage durch den Wegfall von Wintergetreide.

Die Meldung der Nicht-Einhaltung von GLÖZ-Bedingungen können wir nicht empfehlen, da zur Zeit betrieblich theoretisch noch Ausweichmöglichkeiten bei der Fruchtfolge bestehen und ein Nicht-Einhaltung der Mindestbodenbedeckung reichlich spät wäre, da man Ende 2023 wahrscheinlich schon wusste, dass das Getreide nicht mehr in den Boden kommt.

Mit der Dokumentation der Bilder über die FANi-App bleibt dann erstmal die Möglichkeit offen eine Entschädigung zu beantragen.