Das Genehmigungsverfahren für diese Trassen hat mit der ersten Stufe, dem Präferenzraumverfahren, begonnen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen ca. fünf bis zehn Kilometer breiten Präferenzraum entwickelt. In diesem wird dann durch die Übertragungsnetzbetreiber im sich anschließenden Planfeststellungsverfahren der grundstücksgenaue Verlauf der Leitungstrassen geplant.
Die BNetzA hat Mitte November 2023 im Rahmen des Umweltberichts zum NEP 2037 – etwas versteckt – bereits Präferenzräume für neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungen (HGÜ) festgelegt. Sie können diese Informationen zum Umweltbericht auf der Seite der BNetzA einsehen:
Die von der BNetzA entwickelten Präferenzräume sind für die Übertragungsnetzbetreiber der verbindliche Rahmen, um darin die konkreten (derzeit noch) als Erdkabel geplanten Trassenverläufe zu entwickeln. Die Präferenzräume der neuen HGÜ (gelb) sind neben vielen weiteren im NEP 2037 betrachteten Vorhaben (wie z.B. Netzverstärkungen bestehender Freileitungen) im öffentlichen GIS der BNetzA einsehbar:
Konsultationskarte Umweltbericht 2023 (arcgis.com).
Vorhabenträger für die uns, im südlichen Landkreis Diepholz, betreffenden Präferenzräume werden Tennet (OstWestLink) und Amprion (Rhein-Main-Link) sein.
Die geplanten Stromleitungstrassen werden derzeit noch als Erdkabel geplant. Ob der Bau dieser Stromleitungstrassen im Ergebnis tatsächlich als Erdkabel durchgeführt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, da der Bau sowie die Inbetriebnahme der Stromleitungstrassen noch weit in der Zukunft liegen. Derzeit müssen wir uns darauf aber einstellen.
Gemeinsam u.a. mit den benachbarten ebenfalls betroffenen Landvolkverbänden werden wir uns dafür einsetzen den Erdkabelvorrang dieser Vorhaben aufzugeben.
Das Verfahren wegen der genannten Leitungstrassen steht erst am Anfang und es wird im weiteren Verlauf Möglichkeiten der Beteiligung geben. Wir werden darüber informieren.