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Willkommen beim Landvolk Diepholz

Unser Kreisverband vertritt die Interessen circa 2.100 Landwirten im Südkreis Diepholz gegenüber Politik, Presse, Verwaltung und Gesellschaft. Außerdem bieten wir unseren Mitgliedern ein vielfältiges Dienstleistungsspektrum.

 

Die Landwirtschaftskammer bietet eine gute Übersicht über die Regelungen zu Gewässerrandstreifen, die sich aus etlichen Gesetzen und Verordnungen ergeben.

Grundsätzlich gilt an Gewässern dritter Ordnung ein Randstreifen von 3 Metern, es gibt aber Ausnahmen.

Wir empfehlen daher diesen zusammenfassenden Artikel:

Gewässerrandstreifen: Regelungen nach DüV, WHG und NWG : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (duengebehoerde-niedersachsen.de)

sowie dieses übersichtliche Schaubild: 

Schaubild Gewässerrandstreifenregeln

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