Die Landwirtschaftskammer bietet eine gute Übersicht über die Regelungen zu Gewässerrandstreifen, die sich aus etlichen Gesetzen und Verordnungen ergeben.
Grundsätzlich gilt an Gewässern dritter Ordnung ein Randstreifen von 3 Metern, es gibt aber Ausnahmen.
Wir empfehlen daher diesen zusammenfassenden Artikel:
sowie dieses übersichtliche Schaubild: