Am 4. Oktober geschlossen

Am Freitag, dem 4. Oktober, bleibt unsere Geschäftsstelle im Grünen Zentrum in Sulingen für den Besucherverkehr geschlossen.

Auch die Telefonzentrale ist an dem Tag nicht besetzt.

Vortrag der Landfrauen zu Wasserqualität

Vortrag der Landfrauen Kreisverbände Grafschaft Diepholz und Grafschaft Hoya

mit Prof. Dr. Tobias Licha von der Uni Bochum.

Sauberes Wasser: Welchen Beitrag liefert die Landwirtschaft?

7. Oktober, 18:30 Uhr, Restaurant Dahlskamp in Sulingen

Prof. Dr. Tobias Licha beleuchtet das Thema Nitratbelastung im Trink- und Grundwasser und die Rolle der Landwirtschaft dabei. Diskutiert werden die Quellen von Nährstoffen wie Nitrat und Phosphat, die nicht nur aus Düngemitteln, sondern auch aus anderen Quellen stammen können. Ein spannender Einblick in die Umweltforensik erwartet Sie!

Kosten: Vortrag inklusive Imbiss 13€

Anmeldungen bis zum 01.10.2024 unter dr.joh@t-online.de

Neue Öffnungszeiten Grünes Zentrum

Bitte beachten Sie: Unsere Geschäftsstelle ist freitags regulär nur noch bis 12:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls ist die Telefonzentrale ab dann nur noch von 8 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Mandantentermine, die individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbart wurden, sind davon nicht berührt.

Unsere Öffnungszeiten ab dem 5. September sind:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr

Podium mit Landratskandidaten

Am 8. September wird im Landkreis Diepholz ein neuer Landrat gewählt. Dazu laden wir gemeinsam mit dem Landvolk Mittelweser die vier Kandidatinnen und Kandidaten zur öffentlichen Diskussionsrunde.

Am 2. September um 13 Uhr geht es los im Gasthaus Brand, Sulinger Str. 6, 27251 Scholen.

Im Fokus steht die Landwirtschaft im Landkreis, die durch viele Entscheidungen im Landratsamt maßgeblich mitgestaltet wird. Die Kandidaten Kerstin Helmerichs, Volker Meyer, Michael Schnieder und Ulrike Tammen stellen sich den Fragen des Moderators Nils Ehlers von der Landberatung Hoya und aus dem Publikum.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Förderung für Mehrgefahrenversicherung beantragen

Bis zum 30. September ist die Antragstellung für die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen durch das Land möglich. Gefördert werden Versicherungen für Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobst gegen die Risiken Sturm, Starkregen, Überschwemmung, Dürre und Starkfrost. Antragsteller können frei wählen, welche der aufgelisteten Kulturen sie in welchem Umfang gegen welche Risiken absichern möchten. Nicht förderfähig sind jedoch Hagelversicherungen.
Voraussetzungen für eine Bewilligung ist ein Mindestselbstbehalt in Höhe von 20 % sowie eine Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme. Es werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, maximal in Summe jedoch nicht mehr als 25.000 Euro je Betrieb. Insgesamt stehen für das Programm bis Ende 2029 ca. 15 Mio. Euro zur Verfügung.  
Weitere Voraussetzung für den Antrag ist eine Sammelantragstellung mittels ANDI und die Umsetzung mindestens einer der im Anlage 3 der Richtlinie aufgezählten Maßnahmen aus dem Bereich Ökoregelungen, Agrarumweltmaßnahmen, Anbau klimaresilienter Kulturen oder für Dauerkulturen weitere zusätzliche klimaresiliente Maßnahmen. Antragsteller mit besonders vielen umgesetzten Maßnahmen kommen bei Überzeichnung des Förderprogramms zuerst zum Zug.
Grundvoraussetzung für eine Antragsstellung ist die Vorlage eines Versicherungsangebots mit einem Versicherungsunternehmen, das vorher eine Rahmenvereinbarung mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium unterzeichnet hat (u.a. zwecks Sicherstellung der Datenübermittlung und Kommunikation mit der Bewilligungsstelle).
Die Liste der Versicherer und weitere Infos und Dokumente zur Antragsstellung finden sich auf der Webseite der Landwirtschaftskammer unter dem Webcode 01043040.