Bis zum 30. September ist die Antragstellung für die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen durch das Land möglich. Gefördert werden Versicherungen für Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobst gegen die Risiken Sturm, Starkregen, Überschwemmung, Dürre und Starkfrost. Antragsteller können frei wählen, welche der aufgelisteten Kulturen sie in welchem Umfang gegen welche Risiken absichern möchten. Nicht förderfähig sind jedoch Hagelversicherungen.
Voraussetzungen für eine Bewilligung ist ein Mindestselbstbehalt in Höhe von 20 % sowie eine Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme. Es werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, maximal in Summe jedoch nicht mehr als 25.000 Euro je Betrieb. Insgesamt stehen für das Programm bis Ende 2029 ca. 15 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Voraussetzung für den Antrag ist eine Sammelantragstellung mittels ANDI und die Umsetzung mindestens einer der im Anlage 3 der Richtlinie aufgezählten Maßnahmen aus dem Bereich Ökoregelungen, Agrarumweltmaßnahmen, Anbau klimaresilienter Kulturen oder für Dauerkulturen weitere zusätzliche klimaresiliente Maßnahmen. Antragsteller mit besonders vielen umgesetzten Maßnahmen kommen bei Überzeichnung des Förderprogramms zuerst zum Zug.
Grundvoraussetzung für eine Antragsstellung ist die Vorlage eines Versicherungsangebots mit einem Versicherungsunternehmen, das vorher eine Rahmenvereinbarung mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium unterzeichnet hat (u.a. zwecks Sicherstellung der Datenübermittlung und Kommunikation mit der Bewilligungsstelle).
Die Liste der Versicherer und weitere Infos und Dokumente zur Antragsstellung finden sich auf der Webseite der Landwirtschaftskammer unter dem Webcode 01043040.