04.02.2020
Durch die nun in Kraft getretene Verordnung zur Durchführung der Ferkelkastration unter Isofluran-Betäubung ist der Tierärztevorbehalt weggefallen. Landwirte können nach dem Besuch einer Sachkundeschulung mit entsprechendem Nachweis die Betäubung selbst durchführen. Die Kammer wird solche Schulungen anbieten.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vergibt Förderungen zur Anschaffung der Narkosegeräte. Dazu ist zunächst ein Antrag an die BLE zu stellen. Erst nach Bewilligung darf ein entsprechendes Gerät beschafft werden. Die Förderung beträgt bis zu 60% der Gerätekosten mit einem Höchstbetrag von 5.000 EUR.
Förderfähig sind nur zertifizierte Narkosegeräte. Zurzeit befinden sich mehrere Geräte in der Zertifizierung, abgeschlossen ist aber noch keine davon.
Weitere Infos unter: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Ferkelnarkose/Bundesprogramm_Ferkelnarkose_node.html
Unsere Agrarberater Stefan Lieberodt (04271 945 117) und Holger Cordes (04271 945 178) unterstützen Sie gerne bei dem Förderantrag
30.01.2020
Die Mitmachaktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ wird auch 2020 fortgesetzt.
Initiiert durch die Kampagne „Echt grün – Eure Landwirte“ zeigen die Landwirte dadurch, was sie für die Insektenvielfalt tun.
Verbunden mit freiwilligen Maßnahmen auf Feld und Hof, die in Abstimmung mit dem Bieneninstitut Celle entwickelt wurden, setzen sich die Teilnehmer für die Artenvielfalt ein.
Die Teilnahmemöglichkeit ist bis zum 31. Mai verlängert worden!
Interessierte Landwirte können über das Formular teilnehmen:
Teilnahmeformular BFL 2020
08.01.2020
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Nienburg, lädt ein zum Thema:
Änderungen im Düngerecht – Wirtschaften mit den Anforderungen der neuen Landesdüngeverordnungen
Termin: 16.01.2020
09:30 bis 12:30 Uhr
Ort: Gasthaus Husmann Groß Lessen 61, 27232 Sulingen
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03.01.2020
Um bei Aktionen im Zuge der vielfältigen Bauernprotesten, Konflikte mit dem Ordnungsrecht zu vermeiden, weist das Landvolk darauf hin, dass Versammlungen mind. 48 h vorher beim Landkreis angemeldet werden sollen.
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23.12.2019
Am 24.12. bleibt die Geschäftsstelle im Grünen Zentrum geschlossen.
