Hinweis auf das Versammlungsrecht

03.01.2020 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Um bei Aktionen im Zuge der vielfältigen Bauernprotesten, Konflikte mit dem Ordnungsrecht zu vermeiden, weist das Landvolk darauf hin, dass Versammlungen mind. 48 h vorher beim Landkreis angemeldet werden sollen.

 

Die Möglichkeit dazu und weitere Informationen beim Landkreis unter https://www.diepholz.de/verkehr-und-ordnung/ordnung/versammlungsrecht/.

Fragen dazu beantworten wir gerne unter 04271 945 144.