19.05.2022
Alle Besitzer von Immobilien und Flächen werden vom Finanzamt aufgefordert, eine Feststellungserklärung abzugeben. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene Neuberechung der Grundsteuer und die Abkehr von Pauschalwerten.
Mehr dazu und was unsere Buchstelle hier für die Mandanten tun kann, haben wir in diesem kurzen Video zusammengefasst:
Grundsteuerreform – YouTube
04.05.2022
Bis 2030 wird das gesamte deutsche Erdgasnetz schrittweise auf eine neue Gasqualität umgestellt. Bisher wurde sogenanntes L-Gas geliefert, zukünftig wird H-Gas genutzt, da die Förderquellen für L-Gas zur Neige gehen. Hiervon ist auch das Netzgebiet der Stadtwerke Huntetal betroffen.
Es laufen bereits umfangreiche Vorbereitungen für die langfristig geplante Maßnahme, die eigentliche Umstellung beginnt im zweiten Quartal 2022 und verläuft über mehrere Jahre. Die Stadtwerke Huntetal informieren rechtzeitig alle betroffenen Gaskunden und Betriebe in ihrem Netzgebiet.
L-Gas (low caloric gas) weist einen niedrigen Brennwert auf. Es wird durch H-Gas (high caloric gas) ersetzt. Das H-Gas weist einen höheren Energiegehalt auf. Die Gasrechnung für den Kunden ändert sich durch die Umstellung nicht. H-Gas ist zwar teurer als L-Gas, aber durch die höhere Qualität wird weniger verbraucht.
Da die Gasgeräte und -anlagen in den landwirtschaftlichen Betrieben häufig keiner Standard-Gasanwendung entsprechen, müssen sie entweder durch Betriebe selbst oder von einem externen Dienstleister angepasst werden. Deshalb werden alle Gasgeräte im Rahmen der Erdgasumstellung zunächst von den beauftragten Firmen der Stadtwerke Huntetal überprüft und erfasst. Die betroffenen Betriebe werden rechtzeitig von den Stadtwerken kontaktiert. Dazu hat sich der Versorger auch mit dem Landvolk Diepholz abgestimmt.
Aktuelle Infos zum Thema Erdgasumstellung gibt es unter www.stadtwerke-huntetal.de/Firmenkunden.
12.04.2022
Beauftrage dürfen Flächen betreten:
Der NLWKN beauftragt als Fachbehörde für Naturschutz wie in den vergangenen Jahren auch 2022 ausgewählte Kartierbüros mit Arten- und Biotoperfassungen in festgelegten Bereichen des Landes Niedersachsen. Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN landesweit stichprobenhaft zusätzliche Daten erheben. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u. a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.
Gemäß § 68 Bundesnaturschutzgesetz haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken die Maßnahmen zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Die Gebiete in unserem Verbandsgebiet sehen Sie hier:

12.04.2022
DBV startet Modell- und Demonstrationsvorhaben für Humusaufbau im Ackerbau und sucht interessierte Betriebe zur Teilnahme
Für das gemeinsame Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau im Ackerbau suchen der Deutsche Bauernverband und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft 150 landwirtschaftliche Betriebe mit Interesse am Humusaufbau. Dabei ist nachrangig, ob die Betriebe ökologisch oder konventionell wirtschaften. Wichtige Voraussetzung zur Teilnahme ist allerdings die Bewirtschaftung von Ackerflächen auf Mineralböden und das grundsätzliche Interesse an der Thematik Humusaufbau, sowie die Bereitschaft zur Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.
(mehr …)
11.03.2022
Die Presse verkündet vermeintlich gute Nachrichten an die schweinehaltenden Betriebe bezüglich der Möglichkeit, Corona-Beihilfen zu erhalten.
Nach Informationen des Landesverbands steckt Folgendes dahinter:
- Es wird keine zusätzlichen Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe-Programme geben.
- Weiterhin bleibt es beim Umsatzeinbruch von mindestens 30%, der vom jeweiligen Betrieb bzw. Verbund nachgewiesen werden muss, um überhaupt antragsberechtigt zu sein.
- Für die Zukunft soll es eine Abgrenzung geben zwischen
- ausschließlich coronabedingter Umsatzrückgang
- Antrag über das Überbrückungshilfe-Programms
- überwiegend coronabedingter Umsatzrückgang
- Antrag über die Härtefallregelung; begrenzt auf 100.000 Euro.
- Die Umsetzung dazu fehlt noch! Dazu gibt es noch keine Information. „Was heißt überwiegend coronabedingt???“
- Ob die Regelungen für die Vergangenheit gilt ist offen.
Wir werden weiterhin die Anträge für die Überbrückungshilfe IIIplus und IV stellen wie bisher, um für die Betriebe die bestmögliche Lösung zu erreichen.