Corona-Hilfen für Schweinehalter

11.03.2022 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Die Presse verkündet vermeintlich gute Nachrichten an die schweinehaltenden Betriebe bezüglich der Möglichkeit, Corona-Beihilfen zu erhalten.

Nach Informationen des Landesverbands steckt Folgendes dahinter:

  • Es wird keine zusätzlichen Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe-Programme geben.
    • Weiterhin bleibt es beim Umsatzeinbruch von mindestens 30%, der vom jeweiligen Betrieb bzw. Verbund nachgewiesen werden muss, um überhaupt antragsberechtigt zu sein.
  • Für die Zukunft soll es eine Abgrenzung geben zwischen
    • ausschließlich coronabedingter Umsatzrückgang
      • Antrag über das Überbrückungshilfe-Programms
    • überwiegend coronabedingter Umsatzrückgang
      • Antrag über die Härtefallregelung; begrenzt auf 100.000 Euro.
    • Die Umsetzung dazu fehlt noch! Dazu gibt es noch keine Information. „Was heißt überwiegend coronabedingt???“
    • Ob die Regelungen für die Vergangenheit gilt ist offen.

Wir werden weiterhin die Anträge für die Überbrückungshilfe IIIplus und IV stellen wie bisher, um für die Betriebe die bestmögliche Lösung zu erreichen.