Die Presse verkündet vermeintlich gute Nachrichten an die schweinehaltenden Betriebe bezüglich der Möglichkeit, Corona-Beihilfen zu erhalten.
Nach Informationen des Landesverbands steckt Folgendes dahinter:
- Es wird keine zusätzlichen Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe-Programme geben.
- Weiterhin bleibt es beim Umsatzeinbruch von mindestens 30%, der vom jeweiligen Betrieb bzw. Verbund nachgewiesen werden muss, um überhaupt antragsberechtigt zu sein.
- Für die Zukunft soll es eine Abgrenzung geben zwischen
- ausschließlich coronabedingter Umsatzrückgang
- Antrag über das Überbrückungshilfe-Programms
- überwiegend coronabedingter Umsatzrückgang
- Antrag über die Härtefallregelung; begrenzt auf 100.000 Euro.
- Die Umsetzung dazu fehlt noch! Dazu gibt es noch keine Information. „Was heißt überwiegend coronabedingt???“
- Ob die Regelungen für die Vergangenheit gilt ist offen.
- ausschließlich coronabedingter Umsatzrückgang
Wir werden weiterhin die Anträge für die Überbrückungshilfe IIIplus und IV stellen wie bisher, um für die Betriebe die bestmögliche Lösung zu erreichen.