Jeder Tierhalter muss sich den neuen Anforderungen an die Lagerung von Wirtschaftsdünger durch die neue Düngeverordnung, die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Änderung in der Genehmigungspraxis stellen. So ist die Lagerkapazität nun relevant im Rahmen von Cross Compliance und kann zu empfindlichen Kürzungen der Betriebsprämie führen. Dabei haben sich die Regelungen zur Lagerung des Wirtschaftsdüngers verändert. Ab sofort ist auch für kleine Mengen Festmist ein gesonderter Lagerraum vorzuhalten.
Über die neuen Regelungen und Möglichkeiten referiert Dirk Kleemeyer, zuständig für Baugenehmigungsmanagement beim Landvolk Mittelweser.
Die Veranstaltung findet statt am
Mittwoch, 4. April 2018,
19:30 Uhr,
im Restaurant Dahlskamp, Verderner Str. 18, 27232 Sulingen.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Um Anmeldung wird gebeten unter 04271 / 945 100 oder info@landvolk-diepholz.de.