Welche Rechte und Pflichten hat ein Arbeitgeber in der Landwirtschaft?
Gemeinsam mit dem „Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V. (AGE)“ lädt das Landvolk Grafschaft Diepholz zur Informationsveranstaltung ein.
Diese findet statt am Dienstag, 15. Januar 2019, um 13:30 Uhr, in den Ratsstuben Rehden, Düversbrucher Str. 16, 49453 Rehden.
Als Arbeitgeber in der Landwirtschaft gibt es von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages über den Mindestlohn bis hin zum Arbeitszeitgesetz einige rechtliche und praktische Punkte zu beachten.
Was muss im Arbeitsvertrag stehen? Wie regelt man die Entlohnung? Was ist mit dem Mindestlohn? Was steht im Arbeitszeitgesetz? Welche Regelungen gibt es zu Mindesturlaub und Entgeltfortzahlung? Wie beschäftigte ich ausländische Arbeitnehmer? Was sind die Voraussetzungen für Kündigungen?
Deise und weitere Fragen beantwortet Referent Meik Borgmann, Syndikusrechtsanwalt und stellv. Geschäftsführer des AGE.
Die Teilnahme ist kostenlos. Zur besseren Planung bittet das Landvolk um Anmeldung unter 04271 / 945 100 oder info@landvolk-diepholz.de.