Bundesweit erstmalig wurde in Niedersachsen die „Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung“ von Vertretern aus Landwirtschaft, Veterinärmedizin und Verbraucherschutz im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen beschlossen.
Die Leitlinie konkretisiert die allgemeinen Anforderungen zur Erfüllung des § 2 Tierschutzgesetz und führt Haltungsvorgaben an die Stallhaltung von Mastrindern ab dem 7. Lebensmonat einschließlich Mutterkühen aus. Sie soll zur Unterstützung der tierschutzfachlichen Beurteilung von Neu- und Umbauten und bestehenden Mastrinderhaltungen durch Behörden und Tierhalter dienen.
Im Wesentlichen sind in der Leitlinie Mindestplatz- und Bauvorgaben sowie Bestimmungen zur Beschaffenheit von Einstreu und Auflagen für Neu- und Umbauten und Übergangsfristen für Altbauten definiert.
So gilt zum Beispiel für einen Bullen in der Endmast (> 650 kg) eine benötigte Gesamtfläche von 3,5 m2, davon mindestens 2,5 m2 als Liegefläche. Die Liegefläche muss aus Stroheinstreu oder einer weichen Auflage (z.B. aus Gummi) bestehen; reine Betonspaltenböden werden nicht mehr akzeptiert. Außerdem ist die Einrichtung von Krankenbuchten mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage erforderlich.
Die gesamte Leitlinie zum Herunterladen und Nachlesen gibt es hier.