Testpflicht für Erntehelfer

21.05.2021 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Der Landkreis Diepholz hat in einer Allgemeinverfügung die Testpflicht für Saisonarbeitskräfte angeordnet, sofern diese in Sammelunterkünften untergebracht sind. Dies gilt ab dem 24.05.2021 zunächst befristet bis zum 30.06.2021.

Mindestens zwei Test pro Woche müssen unter Aufsicht durchgeführt und dokumentiert werden.

Mehr Infos direkt beim Landkreis unter https://www.diepholz.de/portal/bekanntmachungen/infektionsschutzrechtliche-allgemeinverfuegung-des-landkreises-diepholz-900006522-21750.html?rubrik=1000050