Stilllegungsflächen GAP

01.09.2023 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Um die Quote von 4% nicht-produktive Fläche (GLÖZ 8) im Zuge der GAP im nächsten Jahr zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob dafür eigens Flächen in anderen Bundesländern, vorrangig in den neuen Bundesländern, gepachtet oder erworben werden könnten.

Das Bundesministerium weiß um diese Bestrebungen und sieht Stilllegungsflächen weit entfernt von Betriebssitz kritisch. Sollten Flächen außerhalb des eigenen Bundeslandes für die 4% angegeben werden, besteht die Gefahr, dass dies als Umgehungstatbestand gewertet wird und die Stilllegung daher nicht zählt.

Von dieser Praxis ist daher eher abzuraten. Für Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Agrarberatung unter hcordes@landvolk-diepholz.de.