Laut Bundeskartellamt bestand seit 1998 ein verbotendes Kartell im Bereich Handel mit Pflanzenschutzmittel.
Durch die Preisabsprachen entstand ein hohes Schaden bei den Landwirten. Das Landvolk Niedersachsen bietet die Möglichkeit, sich als Geschädigter für eine Sammelklage zu registrieren.
Dank der Finanzierung durch einen externen Dienstleister entstehen den Klägern keine Kosten. Der Prozessfinanzierer erhält bei Erfolg des Prozesses eine Beteiligung von 25% an der Schadenssumme.
Ihre Daten werden bei der Registrierung unter Wahrung der Datenschutzrichtlinien an die beauftragte Anwaltskanzlei sowie an uns als Ihren Kreisverband übermittelt.
Die Registrierung ist bis zum 15. April möglich unter diesem Link:
Es ist notwendig, dass Sie Ihre Rechnungsbelege über den Kauf von Pflanzenschutzmitteln digitial zur Verfügung stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Rechtsberater Claus Reinert, erreichbar über die Zentrale.