Registrierungspflicht Lebensmittelhygiene

08.08.2017 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Nach Verordnung EG Nr. 852/2004 sind alle Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben registrierungspfichtig. Dazu gehören auch landwirtschaftliche Betriebe, die Produkte erzeugen, die zu Lebensmittel werden. Das sind beispielsweise Obst, Gemüse, Getreide, Kartoffeln sowie alle Erzeuger tierischer Produkte, bei denen die Nutzung der erzeugten Produkte als Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Meldung ist auf einem Meldevordruck an die zuständigen Veterinärämter zu richten. Der Vordruck kann aus dem ANDI-Programm (Agrarförderung Niedersachsen Digital) heruntergeladen oder bei der Landvolk-Geschäftsstelle angefordert werden.

Ansprechpartner dafür ist beim Landvolk Diepholz Stefan Lieberodt unter Telefon 04271/945-11