Im Gebiet zwischen Cuxhaven und Stade, im Raum Wietzendorf (Landkreis Heidekreis) sowie im Raum Barnstorf wurde wiederholt der Wolf als Verursacher von Rissen an Rindern – überwiegend Kälber – amtlich bestätigt. Werden drei amtlich bestätigte Rinderverluste in einem Umkreis von 30 km innerhalb von 12 Monaten festgestellt, fördert das Land Niedersachsen im Rahmen der Richtlinie Wolf (Abschnitt III Nr. 4.3) Präventionsmaßnahmen für Rinderhalterinnen und Rinderhalter. Dieser Fall ist in den genannten Bereichen eingetreten.
Konkret kann die Förderung in diesen Gemeinden im Kreis Diepholz beantragt werden: Affinghausen, Bahrenborstel, Barenburg, Barnstorf, Barver, Bassum, Brockum, Dickel, Diepholz, Drebber, Drentwede, Ehrenburg, Eydelstedt, Freistatt, Hemsloh, Hüde, Kirchdorf, Lembruch, Lemförde, Maasen, Marl, Mellinghausen, Neuenkirchen, Quernheim, Rehden, Scholen, Schwaförden, Stemshorn, Sudwalde, Sulingen, Twistringen, Varrel, Wagenfeld, Wehrbleck, Wetschen.
Durch die Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht zwei Arten der finanziellen Unterstützung von Nutztierhaltern vor:
- sog. „Billigkeitsleistungen“ zum anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen
- Unterstützung von Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden.
Dadurch soll die Akzeptanz der Bevölkerung und insbesondere der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter gegenüber dem Wolf gestärkt und ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf ermöglicht werden. Damit dient die Richtlinie gleichzeitig auch dem Schutz der Tierart Wolf.
Weitere Informationen finden sich hier: Präventionsanträge zum Schutz von Rindern vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf