Ab sofort können auch in Niedersachsen ökologische Vorrangflächen und Brachflächen zur Futtergewinnung genutzt werden. Dazu ist ein Antrag nötig, Ein drohender Futtermangel muss dabei nachgewiesen werden.
Entsprechende Anträge können bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Das Formular befindet sich auf der Internetseite
www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 01035612. Dabei sind die Flächen genau zu benennen, die genutzt werden sollen, sowie die Art der Nutzung und die Hintergründe des Futtermangels.
Die Nutzung darf nur zu eigenen Futterzwecken und nach Genehmigung erfolgen. Alle anderen Regelungen für öVF-Flächen gelten weiterhin. Ausgenommen sind zudem Honigbrachen mit dem Nutzungscode 065/066 und ein- oder mehrjährige Blühstreifen oder -flächen im Rahmen einer Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Nutzungscode 574 und 575).
Weitere Infos bei der Kammer.