Nutzung von Zwischenfrucht auf ökologischer Vorrangfläche (052)

07.10.2019 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Der Bundesrat hat dem Entwurf zur Nutzung der öVf-Zwischenfruchtflächen zugestimmt. Damit kann ab sofort der Aufwuchs zur Abmilderung der Futterknappheit genutzt werden. Wie im letzten Jahr ist lediglich eine Anzeige vor Beginn der Nutzung bei der jeweilig zuständigen Bewilligungsstelle notwendig. Das zu nutzende Formular haben wir zum Download bereitgestellt.
Es ist auch eine kostenlose Abgabe des Aufwuchses an andere Betriebe möglich. Allerdings darf der Aufwuchs nicht in einer Biogasanlage verwendet oder an diese abgegeben werden. Auch die Restriktionen bezüglich Pflanzenschutzverbot, Düngung und Standzeit bis zum 15.02.2020 bleiben bestehen.