Da es aufgrund der Trockenheit zu Engpässen bei der Futterversorgung kommen kann, gibt das niedersächsiche Landwirtschaftsministerium die Nutzung von Brachen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke frei. Die Flächen dürfen für die eigene Futtergewinnung genutzt werden. Das Futter darf aber nicht verkauft, wohl aber kostenlos abgegeben werden. Die Nutzung darf ab dem 16. Juli landesweit beginnen.
Die Verwendung darf nur zu Futterzwecken sein, es ist nicht zulässig den Aufwuchs zum Beispiel in einer Biogasanlage zu verarbeiten. Die maschinelle Ernte wie auch die Beweidung von ökologischen Vorrangflächen mit dem Nutzungscode 062 (Brache ohne Erzeugung) sind erlaubt. In gleichem Maße genutzt werden können ab dem 1. Juli wie gewohnt ÖVF mit den Nutzungscodes 058 (Feldrändern), 056 (Pufferstreifen-Ackerland), 057 (Pufferstreifen-Grünland) und 054 (Streifen am Waldrand). Bearbeitungsschritte über die Ernte des Aufwuchses hinaus oder eine Aussaat sind nicht erlaubt. uDüngung und Pflanzenschutz bleiben weiterhi untersagt.
Die Regelung gilt flächendeckend für Niedersachen und Bremen, es bedarf es keines Antrages und auch keiner Anzeige. Fragen zu Details beantwortet die Landwirtschaftskammer .
Ergänzend macht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium darauf aufmerksam, dass der späteste Aussaattermin für Blühstreifen weiterhin auf den 15. April des Jahres festgesetzt ist. Auch künftig werden jedoch Überprüfungen der Witterungsbedingungen und gegebenenfalls eine Verschiebung des spätestmöglichen Aussaattermins durch Einzelentscheidung des Ministeriums möglich sein.