Die Landesregierung hat heute die Verordnung zur Änderung der Landesdüngeverordnung beschlossen. Damit erlangt die Ende letzten Jahres vorgestellte Gebietskulisse der sog. Roten Gebiete ab sofort ihre Gültigkeit. 21% der landwirtschaftlichen Fläche in Niedersachsen ist betroffen. In den Roten Gebieten gelten die Auflagen wie z.B. eine Unterdüngung von 20% unter dem Bedarf.
Die nun gültige Garte der Roten Gebiete finden Sie hier:
LEA – Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen
Bereits für den Sommer hat die Landesregierung eine weitere neue Ausweisung angekündigt. In dieser sollen die denitrifizierenden Verhältnisse berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um den natürlichen Nitratabbau im Boden. In der Folge wird nicht mehr das gemessene Nitrat im Grundwasser berücksichtigt, sondern auch der errechnete Nitratgehalt in höheren Schichten. Dadurch ist zu erwarten, dass die Roten Gebiete deutlich ausgeweitet werden.
Das Landvolk ist weiter im engen Kontakt mit dem Fachgutachter und den Fachanwälten, um alle rechtlichen Optionen zu prüfen.