Narbenerneuerung bei Dauergrünland: Beschleunigtes Verfahren beschlossen

04.09.2018 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Wegen der akuten Notsituation auf vielen Futterbaubetrieben haben Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Hannover ein beschleunigtes Antrags- und Genehmigungsverfahren beschlossen. Dadurch soll eine schnelle Erneuerung von schwer geschädigtem Dauergrünland ermöglicht werden.

Mit speziellen Vordrucken kann der Betriebsinhaber eine geplante Narbenerneuerung bei der Unteren Naturschutzbehörde bzw. Unteren Wasserbehörde seines Landkreises (UNB/UWB) anzeigen und anschließend das Pflügen von Dauergrünland bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragen. Von dort erhält der Antragsteller die Genehmigung zur Neueinsaat und kann mit der Narbenerneuerung beginnen.

Weiterführende Informationen zum Verfahren sowie alle benötigten Vordrucke finden Sie unter folgendem Link https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/19/article/29208.html und bei den zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.