Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Bei der internen Meldestelle haben Beschäftigte des Landvolk Niedersachsen und Personen, die im Zusammenhang damit stehen, die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen das Unionsrecht und Missstände aufmerksam zu machen. Es geht dabei im Wesentlichen um die Meldung nicht unerheblicher Rechtsverstöße (siehe § 2 HinSchG). Beachten Sie bitte, dass die Interne Meldestelle kein Anlaufpunkt für allgemeine Beschwerden ist.
Dazu zählen:
- Verstöße, die strafbewehrt sind
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dient oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten
- Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte
- Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt
- Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen
- Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft
Durch einen Hinweis an unsere Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nach § 7 Abs. 1 HinSchG können Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, sich wahlweise an eine interne oder externe Meldestelle (§19 – 31 HinSchG) wenden. Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die Interne Meldestelle.
Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der Internen Meldestelle zur Verfügung:
Per E-Mail an: meldestelle@landvolk-diepholz.de
Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Meldestelle (Michaela Nowak)
Landvolk Diepholz
Galtener Str. 18
27232 Sulingen
Per Telefon: 04271-945 140
Datenschutzerklärung
Mit diesen Datenschutzhinweisen kommt der Kreisverband Grafschaft Diepholz e.V. für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz seiner Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.
1.Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke
Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die Interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
Für Hinweisabgabe
- Ggf. Name und Kontaktdaten
- Personenbezogene Daten die Inhalt Ihrer Meldung sind.
Für die Einleitung von Folgemaßnahmen
- Personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind.
2. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz.
3. Datenübermittlungen
Ihre personenbezogenen Daten, die vom Kreisverband Grafschaft Diepholz e.V. für die unter 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, übermitteln wir grundsätzlich nicht an Dritte.
In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).
4. Löschfristen
Daten die für unter 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.
5. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:
- das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 EU-DSGVO),
- das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO),
- das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 EU-DSGVO,
- das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 EU-DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO):
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: +49 511 120-4500
Fax: +49 511 120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de