Landvolk Diepholz nimmt Stellung zum Netzausbau-beschleunigungsgesetz

17.04.2019 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Die heimischen Landwirte sehen das nun im Bundestag verabschiedete „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ kritisch. Darin sind die Entschädigungszahlungen für die Beeinträchtigung von Grundstücken durch Stromleitungen geregelt. Im Landkreis Diepholz erhält dies besonders wegen der 380 kV-Leitung von Ganderkesee nach St. Hülfe Relevanz, zu der es zwischen den Eigentümern und dem Trassenbauer Tennet bislang keine Einigung gibt.

„Wir begrüßen, dass der gesetzliche Spielraum für Entschädigungszahlungen erweitert wird. Eine adäquate Entschädigung steht den Flächeneigentümern in jedem Fall zu. Wir setzen darauf, dass Tennet sein bisheriges Angebot wenigstens der neuen Gesetzeslage anpasst.“, erläutert Dr. Jochen Thiering, Geschäftsführer des Landvolkes Diepholz, welches die Eigentümer vertritt. Nach dem Beschluss des Bundestages können Trassenbetreiber 25% des Verkehrswertes bei Freilandleitungen und 35% bei Erdkabeln auf die Netzentgelte umlegen. Aus Sicht der Landwirte hat das neue Gesetz aber einen entscheidenden Haken: „Der zentralen Forderung der Betroffenen trägt das Gesetz nicht Rechnung: Es sind keine wiederkehrenden Zahlungen vorgesehen“, so Dr. Thiering. „Einmalige Entschädigungen sind und bleiben unzureichend, da es sich um eine dauerhafte Beeinträchtigung der Fläche über Generationen handelt.“ Daher halten die Betroffenen ihre Forderungen aufrecht, dass wiederkehrende Zahlungen vereinbart werden sollten. „Wir erkennen an, dass der Gesetzgeber den Eigentümern mit den neuen Regelungen entgegenkommen wollte“, betont Dr. Thiering. „Aber die Eigentümer fordern unverändert wiederkehrende Zahlungen.“ In der Landespolitik sprächen sich bereits etliche Politiker und Parteien dafür aus, die wiederkehrenden Zahlungen gesetzlich festzulegen. Mit der Bundespolitik würden weiter Gespräche geführt. Das Landvolk verweist aber auch darauf, dass Tennet unabhängig davon auch bereits jetzt wiederkehrende Zahlungen anbieten kann.

Bild PM KV LV DH Tennet und Gesetzgeber mssen nachlegen

Kommt die 380 kV-Trasse oder nicht? Trassenbetreiber und Flächeneigentümer sind sich weiterhin uneins. (Foto: Landvolk Diepholz)