Haltungsform Schwein jetzt melden!

03.07.2024 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Für Schweinehalter gibt es eine wichtige recht kurzfristige Mitteilungsverpflichtung an das LAVES über ein Online-Portal (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Hinweise zum Online-Mitteilungsverfahren | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)) zum 01.08.2024 über die Haltungsform ihrer Mastschweine.

Meldepflichtig sind alle Mastschweinehalter mit Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung.

FAQ zur Meldeverpflichtung