Die Finanzämter in Niedersachsen haben erste Erinnerungen zur Abgabe der Grundsteuererklärungen versendet. Alle Mandanten, die die Gundsteuererklärung über das Landvolk beauftragt haben, brauchen aufgrund des Schreibens des Finanzamtes nichts zu veranlassen.
Insbesondere bitten wir, auf telefonische Rückfragen zu den Erinnerungsschreiben zu verzichten. Sollten Sie Erinnerungsschreiben erhalten haben, bitten wir Sie, diese an uns weiterzuleiten. – gerne auch per Mail grundsteuer@landvolk-diepholz.de oder per FAX 04271/945-111.
Unser Grundsteuerbüro arbeitet die Erklärungen weiter konstant ab und meldet sich bei Rückfragen selbstständig bei Ihnen.