Entschädigungsabwicklung

Entschädigungsabwicklung

Aktuell drei Übertragungs-Stromleitungen im Verbandsgebiet

380 kV St. Hülfe-Wehrendorf (Amprion) / 380 kV St. Hülfe-Ganderkesee (Amprion) / 110 kV Ohlensehlen-Blockwinkel (EON Netz)

Im Gebiet unseres Landvolk-Keisverbandes laufen zurzeit drei Planfeststellungsverfahren für den Neubau oder die Erneuerung von Stromleitungen:

  • 380-kv-Freileitung St. Hülfe – Wehrendorf
  • 380-kV-Freileitung/Erdkabel Ganderkesee – St. Hülfe
  • 110-kV-Freileitung Ohlensehlen – Blockwinkel

In allen drei Verfahren prüft die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die geltend gemachten Einwendungen und entscheidet über die Planfeststellungsanträge der Netzbetreiber.

Unabhängig davon, ob Einwendungen geltend wurden oder nicht, hat der Netzbetreiber Grundstückseigentümer und Grundstücksbewirtschafter bei der Inanspruchnahme von Grundstücken für die Leitungen zu entschädigen. Zwischen den Netzbetreibern und dem Niedsächsischen Landvolk und dem Deutschen Bauernverband besteht keine Einigkeit, wie Grunddienstbarkeiten und Maststandorte zu entschädigen sind. Die Netzbetreiber sind nicht bereit, auf unsere Forderung nach jährlich wiederkehrenden Entschädigungen einzugehen.

Sofern Mitglieder als Grundstückseigentümer von den Netzbetreibern direkt angesprochen werden, empfehlen wir daher, keine Unterschrift abzugeben.

Ansprechpartner beim Landvolk-Kreisverband ist Claus Reinert, Telefon: 04271/945-116.