Der Landkreis Diepholz hat eine Allgemeinverfügung entlassen, die die Nutzung des Grundwasser für bestimmte Beregnungsformen zwischen 12 und 18 Uhr untersagt. Betroffen ist die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen, Trommelberegnungsanlagen, Großflächenregnern sowie Rasensprengern.

 

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