23.08.2023
In einem Bienenstock in der Gemeinde Barnstorf ist die amerikanische Faulbrut (sog. Bienenpest) nachgewiesen worden.
Der Landkreis hat einen Sperrbezirk verfügt. In und aus diesen Bezirk dürfen keine Bienenvölker verbracht werden.
Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, auch der Honig bleibt genießbar.
Mehr Infos:
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen | Landkreis Diepholz
11.08.2023
Die Veranstaltung findet via ZOOM statt. Die Teilnahme ist über diese Einwahldaten möglich:
Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/87375713213?pwd=RW53MjhSd1FUWDBWOEd2MXpnOExKZz09
Meeting-ID: 873 7571 3213
Kenncode: 097754
02.08.2023
Wie der Landkreis Diepholz mitteilt, ist das Beregnungsverbot, das u.a. Feldberegnungen von 12 bis 15 Uhr betroffen hat, aufgehoben.
Aufgrund der niedrigen Temperaturen und des hohen Niederschlages, sei ein Verbot nicht angebracht.
04.07.2023
Die Landesregierung hat heute die Karte mit den neuen Roten Gebieten veröffentlicht.
Die Verordnung dazu geht nun in die Verbändeanhörung. Ob die fachlichen Einwände gehört werden, ist leider fraglich. Mit einem In-Kraft-Treten ist zum Herbst zu rechnen.
Nach dem Entwurf sind 32% der landwirtschaftlichen Flächen Niedersachsens rot. Grundlage dafür ist, dass die Filtereigenschaft des Bodens für Nitrat rechnerisch rausgenommen wird. Es wird argumentiert, das die sog. Denitrifikation durch den Boden ein endlicher Prozess ist und daher nicht berücksichtigt werden sollte. Das Verursacherprinzip findet weiterhin keine Anwendung.
Das Landvolk kritisiert in einem Fachgutachten weiterhin, dass fast alle Messstellen Fehler aufweisen. Das aktualisierte Fachgutachten wird diesen Monat fertig gestellt. Das Landvolk prüft auf dessen Grundlage, ob auch gegen die neue Ausweisung rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Die Karte der geplanten neuen Roten Gebiete finden Sie hier (die blassroten Flächen sind die neuen zusätzlichen Gebiete):
LEA – Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen
19.06.2023
Damit reagiert der Kreis auf die momentane Trockenheit und einer drohenden Absenkung des Grundwassers. Das Landvolk Diepholz setzt sich zusammen mit dem Landvolk Mittelweser dafür ein, dass die Verfügung noch nachgebessert wird und das Verbot erst ab 26 Grad gelten sollte. Über diese und weitere Vorschläge sind wir mit den Behörden im Dialog.
Mehr Infos hier:
Beregnung zeitweise untersagt | Landkreis Diepholz