Aufhebung des Beregnungsverbot

Wie der Landkreis Diepholz mitteilt, ist das Beregnungsverbot, das u.a. Feldberegnungen von 12 bis 15 Uhr betroffen hat, aufgehoben.

Aufgrund der niedrigen Temperaturen und des hohen Niederschlages, sei ein Verbot nicht angebracht. 

Entwurf neue Rote Gebiete

Die Landesregierung hat heute die Karte mit den neuen Roten Gebieten veröffentlicht.

Die Verordnung dazu geht nun in die Verbändeanhörung. Ob die fachlichen Einwände gehört werden, ist leider fraglich. Mit einem In-Kraft-Treten ist zum Herbst zu rechnen.

Nach dem Entwurf sind 32% der landwirtschaftlichen Flächen Niedersachsens rot. Grundlage dafür ist, dass die Filtereigenschaft des Bodens für Nitrat rechnerisch rausgenommen wird. Es wird argumentiert, das die sog. Denitrifikation durch den Boden ein endlicher Prozess ist und daher nicht berücksichtigt werden sollte. Das Verursacherprinzip findet weiterhin keine Anwendung.

Das Landvolk kritisiert in einem Fachgutachten weiterhin, dass fast alle Messstellen Fehler aufweisen. Das aktualisierte Fachgutachten wird diesen Monat fertig gestellt. Das Landvolk prüft auf dessen Grundlage, ob auch gegen die neue Ausweisung rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Die Karte der geplanten neuen Roten Gebiete finden Sie hier (die blassroten Flächen sind die neuen zusätzlichen Gebiete):

LEA – Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen

Einschränkung der Beregnung

Damit reagiert der Kreis auf die momentane Trockenheit und einer drohenden Absenkung des Grundwassers. Das Landvolk Diepholz setzt sich zusammen mit dem Landvolk Mittelweser dafür ein, dass die Verfügung noch nachgebessert wird und das Verbot erst ab 26 Grad gelten sollte. Über diese und weitere Vorschläge sind wir mit den Behörden im Dialog.

Mehr Infos hier:

Beregnung zeitweise untersagt | Landkreis Diepholz