Ausnahmegenehmigung für überbreite Erntemaschinen

27.11.2017 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Das Landvolk hat das Landeswirtschaftsministerium gebeten, aufgrund der ungünstigen Witterung, eien Ausnahmeregelung für überbreite Erntemaschinen zu erlassen. Diesem Ansinnen ist das Ministerium nun gefolgt. Somit besteht in diesem Herbst mit angehängtem Erlass die Möglichkeit, Doppelbereifung oder Raupenlaufwerke nachzurüsten, auch wenn damit die Breite von 3,5 m überschritten wird. Die Ausnahme ist bis Ende 2017 befristet. Details entnehmen Sie bitte dem Erlass selbst: Erlass MW Nds