Arbeitgeber müssen 3G umsetzen

23.11.2021 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Der neu gefaßte § 28b Absatz 1-3 des Infektionsschutzgesetzes sieht die Einführung einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor. Die Neuregelungen treten morgen am 24.11.2021 in Kraft.

Landwirtschaftliche Betriebe sind als Arbeitgeber daher bereits ab morgen zur Kontrolle des 3G-Nachweises vor Betreten der Arbeitsstätte und zur Dokumentation dieser Kontrollen verpflichtet.

Arbeitgeber sind nicht selbst zur Testung oder Bereitstellung der Testmöglichkeit verpflichtet. Beschäftigte haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können. Ungeimpfte Beschäftigte werden daher die Bürgertests oder ggf. vom Arbeitgeber freiwillig betrieblich angebotene Testmöglichkeiten täglich in Anspruch nehmen müssen. Für entsprechende vom Betrieb durchgeführte oder beaufsichtigte Tests können dem Arbeitnehmer auch Kosten in Rechnung gestellt werden, soweit sie über den Umfang der weiterhin geltenden Testangebotspflicht (2 x wöchentlich) hinaus in Anspruch genommen werden. Da die Testung maximal 24 Stunden, bei PCR-Tests 48 Stunden zurückliegen darf, sollten Sie Ihre Belegschaft noch heute informieren. Ungeimpfte können dann ggf. noch heute einen Test durchführen lassen, um morgen die Arbeit pünktlich aufnehmen zu können.