Ackerstatus für Biogasnachweis

21.10.2022 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Betreiber von Biogasanlagen und Substratlieferanten müssen entsprechend der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung 2021 das Bestehen des Ackerstatus der Flächen für die Substraterzeugung mindestens seit 2008 nachweisen.

 

Als Orientierungspunkt kann diese Seite dienen: https://flik-suche.de/

 

Dort ist der Status von Juli 2008 einsehbar. Eine rechtssichere Feststellung ist damit nicht verbunden. Für diese müssen sich die Betreiber kostenpflichtig an die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer wenden.

 

Bitte beachten Sie folgende Anmerkungen:

–          Datenstand ist der 21.07.2008, d.h. nachträgliche Änderungen an den Feldblöcken wurden nicht berücksichtigt

–          Die Feldblockinseln bzw. nicht förderfähigen Flächen (2008 noch separat gespeichert) wurden aus den Feldblöcken ausgestanzt

–          Die Daten wurden vom Gauß-Krüger- in das ETRS89/UTM-Koordinatensystem projiziert

–          Die Nutzung der Feldblöcke ist in die Kategorien Ackerland (A) und Grünland (G) unterteilt

–          Die Bruttofläche umfasst die Gesamtfläche innerhalb der Außengrenzen

–          Die Nettofläche beinhaltet lediglich die förderfähige Fläche (also nicht die ausgestanzten Inseln)

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Agrarberater Holger Cordes (04271 945 178; HCordes@landvolk-diepholz.de)